Die wirtschaftliche Unsicherheit in Deutschland hinterlässt zunehmend Spuren auf dem Arbeitsmarkt und in den Arbeitsgerichten. Der Rechtsschutzversicherer Arag registriert seit Jahren einen deutlichen Anstieg arbeitsrechtlicher Streitigkeiten. Besonders Kündigungsschutzklagen haben zuletzt kräftig zugenommen und entwickeln sich für viele Beschäftigte zur existenziellen Herausforderung.

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Nach Angaben des Arag Trendmonitor Recht ist die Zahl der Arbeitsrechtsschutzfälle seit 2021 um 63 Prozent gestiegen. Allein im Jahr 2025 verzeichnete der Versicherer ein Plus von 11,1 Prozent. Die Entwicklung setzte sich auch im ersten Halbjahr 2026 fort: Hier lag das Wachstum erneut bei knapp zehn Prozent. Besonders dynamisch entwickelt sich die Zahl der Kündigungsschutzverfahren. Im Jahr 2025 stieg die Zahl entsprechender Fälle gegenüber dem Vorjahr um 33 Prozent an. Für die Arag ist dies ein deutliches Signal dafür, dass wirtschaftliche Probleme zunehmend in den Unternehmen ankommen.

„Wir stellen fest, dass nicht mehr vornehmlich Kunden mit niedrigen Einkommen betroffen sind, sondern zunehmend auch mittlere und höhere Einkommensgruppen“, sagt Hanno Petersen, Vorstandsmitglied der Arag SE. „Der Peak ist noch lange nicht erreicht. Es zeichnet sich ab, dass das Modell Deutschland – lange Beschäftigung, sichere Arbeitsplätze – bröckelt.“

Die Entwicklung dürfte auch mit der schwachen Konjunktur, steigenden Insolvenzzahlen und den zahlreichen angekündigten Stellenstreichungen in verschiedenen Branchen zusammenhängen. Was lange vor allem einzelne Branchen traf, erreicht inzwischen weite Teile des Arbeitsmarktes.

Die häufigsten arbeitsrechtlichen Konflikte drehen sich laut der Auswertung um Kündigungen, Ansprüche aus bestehenden Arbeitsverhältnissen sowie Aufhebungsverträge. Für die Betroffenen steht dabei häufig weit mehr auf dem Spiel als nur die nächste Gehaltszahlung.

Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen betreffen oft die wirtschaftliche Existenz und die berufliche Zukunft der Beschäftigten. Gerade Kündigungsschutzverfahren erreichen schnell Streitwerte in Höhe mehrerer Monatsgehälter. Hinzu kommt eine Besonderheit des Arbeitsrechts: Selbst wenn Arbeitnehmer vor Gericht gewinnen, müssen sie ihre Anwaltskosten in erster Instanz grundsätzlich selbst tragen.