Halten die Versicherungsbedingungen Schritt mit dem Bedarf? Und passen die Kriterien von gestern auch heute noch? Diesen Fragen stellten sich die Analysten von Franke und Bornberg in ihrem jüngsten Update zum Rating der Privaten Rechtsschutzversicherungen. Dafür wurden 87 Tarife von 39 Gesellschaften mit dem Leistungsumfang Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen untersucht. Mit allen zusätzlich versicherbaren Leistungseinschlüssen macht das 391 Tarifvariationen. Zugrunde liegt ein Katalog mit 75 (Familie) bzw. 70 (Single) Prüfkriterien.

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„Privater Rechtsschutz ist längst kein Standardprodukt mehr“

„Privater Rechtsschutz ist längst kein Standardprodukt mehr. Der Beratungsprozess bis zu einer fundierten Kaufentscheidung darf sich nicht auf den Vergleich von Prämie und Selbstbehalten beschränken“, fordert Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg. Seiner Beobachtung nach, wird der Rechtsschutz-Markt im facettenreicher. Als eine dieser neuen Facetten haben die Analysten den Rechtsschutz im Internet ausgemacht. Dort bieten die Versicherer einige neue Leistungen, wie etwa Versicherungsschutz für Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche (Online-Reputation), Urheberrechtsschutz oder die Leistung ‚Digitaler Nachlass‘. Bei letzterer geht es um die Frage, wie mit persönlichen Daten und Profilen im Netz nach dem Tod des Versicherten umgegangen wird. Versicherer, die die diese Leistung anbieten, erstatten beispielsweise die Erstellung eines Testaments mit digitalem Nachlass.

Doch auch aus dem Bereich ‚Familien- und Erbrecht‘ sind einige neue Leistungen bei den Rechtsschutzversicherern hinzugekommen:

  • Beratungs-Rechtsschutz in Erb-/ Familien- und Lebenspartnerschaftsrecht
  • Rechtsschutz bei Betreuungsverfahren
  • zusätzliche Tätigkeit im Erb-/Familien- und Lebenspartnerschaftsrecht (erweiterter Beratungs-RS)
  • Rechtsschutz in Unterhaltssachen
  • Erstellen eines Testaments sowie Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen
  • Mediation in familien-, lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten

Ebenfalls neu im Leistungsspektrum der Rechtsschutzversicherer sind ‚vorsorgliche Rechtsberatung‘ (anwaltliche Unterstützung ohne Rechtsschutzfall) und ‚Bauherrenrechtsschutz‘, der beispielsweise bei nachträglich festgestellten Baumängeln oder Planungsfehlern von Architekten greift.

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Neben Leistungserweiterungen setzen die Versicherer aber zunehmend auch auf flexible Selbstbehalte. So verdoppelt sich der SB beispielsweise dann, wenn ein Anwalt eigener Wahl statt dem von der Versicherung empfohlenen Anwälte genutzt wird.

Rechtsschutz für Familien und Singles: Die Rating-Ergebnisse

Beim Komplett-Rechtsschutz für Familien wurden insgesamt 87 Tarife untersucht. Die Höchstwertung (FFF+) erreichten dabei nur zwei Anbieter: Arag und Roland. 20 Tarife erhielten die zweitbeste Wertung (FFF). Doch die Analysten vergaben für insgesamt 10 Tarife die Wertungen ‚mangelhaft‘ (F) und ‚ungenügend‘ (F-). Bei den drei ‚ungenügenden‘ Tarifen handelt es sich um:

  • Badische Rechtsschutzversicherung AG mit 4Starters, Stand 04.2018
  • DA direkt Deutsche Allgemeine Versicherung mit Basis, Stand 01.2017
  • Zurich Insurance plc. mit PrivatSchutz Basis, Stand 01.2017

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Für Singles fiel die Auswertung nur wenig besser aus. Von 87 Tarifen in der Kategorie Single erhalten vier die Höchstnote FFF+ und weitere 17 die Note FFF („sehr gut“). Spitzenreiter sind auch hier Arag und Roland mit der Auszeichnung FFF+.

Diese Anbieter haben für einen oder mehrere Tarife die Höchstnote FFF+ oder FFF erreicht (in alphabetischer Reihenfolge):

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  • Advocard
  • ADAC
  • Allianz
  • Arag
  • Auxilia
  • Concordia
  • DMB
  • Ergo
  • Itzehoer
  • NRV Neue Rechtsschutz
  • ÖRAG
  • Roland
  • Württembergische

Die Wertung ‚ungenügend‘ erhielten dieselben Tarife wie im Familien-Rechtsschutz.

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