Was die D&O-Versicherung leistet und wo ihre Grenzen liegen

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Die D&O-Versicherung ist eine Vermögensschaden-Haftpflicht für Organmitglieder. Sie greift, wenn ein Vorstand oder Geschäftsführer seine Sorgfaltspflichten verletzt und dem Unternehmen oder Dritten dadurch ein Schaden entsteht. Das Aktienrecht verlangt von Vorständen die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters; wer dagegen verstößt, haftet nach § 93 AktG mit dem Privatvermögen. Genau dieses Risiko federt die Police ab. Sie unterscheidet zwischen der Innenhaftung, bei der das eigene Unternehmen Ansprüche gegen seine Manager richtet, und der Außenhaftung gegenüber Dritten. In der Praxis ist die Innenhaftung der häufigste Fall, oft angestoßen durch einen Insolvenzverwalter, der nach einer Pleite Schadenersatz von den früheren Geschäftsleitern verlangt.

Versichert sind dabei längst nicht nur Vorstände großer Aktiengesellschaften. Auch Geschäftsführer von GmbHs, Aufsichts- und Beiräte sowie ehrenamtliche Vereinsvorstände tragen ein persönliches Haftungsrisiko und werden über D&O-Policen abgesichert. Eine Besonderheit gilt für die Vorstände börsennotierter Gesellschaften: Das Aktiengesetz schreibt seit 2009 einen Pflichtselbstbehalt vor. Mindestens zehn Prozent des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen Jahresvergütung muss der Vorstand selbst tragen. Viele Manager decken diesen Eigenanteil über eine separate persönliche Selbstbehaltsversicherung ab, auf die ein Vermittler aktiv hinweisen sollte.

Die Grenzen der Deckung liegen beim Vorsatz. D&O-Verträge schließen die wissentliche Pflichtverletzung und die vorsätzliche Schädigung aus. Trifft dieser Ausschluss zu, muss der Manager am Ende selbst zahlen. Wichtig für die Praxis ist jedoch, dass der Versicherer zunächst die Abwehrkosten übernimmt, also Anwalts- und Prozesskosten, solange der Vorsatz nicht rechtskräftig feststeht. Wie das OLG Frankfurt 2021 bestätigte, heißt es in den üblichen Bedingungen sinngemäß: „Im Zweifel über das Vorliegen einer wissentlichen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung gewährt der Versicherer Abwehrkostenschutz.“ Erst ein rechtskräftiges Urteil über den Vorsatz erlaubt es dem Versicherer, gezahlte Beträge zurückzufordern. Für den Manager kann das bedeuten, dass er Jahre nach dem ersten Prozesskostenvorschuss plötzlich hohe Summen zurückzahlen muss, falls ihm am Ende eine vorsätzliche Tat nachgewiesen wird.

Wirecard-Skandal und Strafverfahren: D&O im Wandel

Beim Wirecard-Skandal traf genau diese Konstellation zusammen. Gegen Ex-Vorstandschef Markus Braun läuft seit Dezember 2022 ein Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, Untreue und Bilanzfälschung; ein Urteil wird im ersten Halbjahr 2026 erwartet. Wer das Wirecard-Strafverfahren im Überblick verfolgt, erkennt, wie eng die strafrechtliche Frage nach dem Vorsatz mit der versicherungsrechtlichen Frage nach der Deckung verknüpft ist. Solange nicht rechtskräftig feststeht, dass Braun von den Manipulationen wusste, bewegt sich seine D&O-Deckung in einer Grauzone zwischen vorläufigem Abwehrkostenschutz und drohendem Ausschluss. Genau diese Unsicherheit macht den Fall für die gesamte Branche so lehrreich.

Der Streit um die Wirecard-Police: 140 Millionen und die Vorsatzfrage

Wirecard hatte ein D&O-Programm über rund 140 Millionen Euro abgeschlossen, aufgeteilt auf mehrere Versicherer. Der Grundversicherer Chubb mit einer Schicht von 15 Millionen Euro übernahm zunächst die Abwehrkosten von Markus Braun, stellte die Zahlungen dann aber ein und berief sich auf den Verdacht, Braun habe von den Luftbuchungen gewusst. Der Insolvenzverwalter Michael Jaffé verklagte daraufhin drei Versicherer des Konsortiums, AGCS, AIG und R+V, vor dem Landgericht Düsseldorf, um die Ansprüche der insolventen Gesellschaft durchzusetzen.

Der Streit reichte bis in Detailfragen. Zeitweise war sogar umstritten, ob die D&O die Kosten für die Krisenkommunikation des angeschlagenen Managements tragen muss. Braun setzte seinen Anspruch auf vorläufige Abwehrkosten zunächst im Wege einer einstweiligen Leistungsverfügung gegen den Versicherer durch. Das ist in der D&O-Praxis ein seltener, aber wirksamer Hebel, um an dringend benötigte Prozesskostenvorschüsse zu kommen, bevor über die eigentliche Deckung entschieden ist.

Schnell zeigte sich ein zweites Problem. Wegen der Serienschadenklausel gelten alle Ansprüche, die auf derselben Pflichtverletzung beruhen, als ein einziger Versicherungsfall. Die 140 Millionen Euro mussten also für sämtliche beteiligten Manager und Verfahren zusammen reichen. Das Geld war rasch aufgebraucht: Das OLG Frankfurt stellte fest, dass die Versicherungssumme für den früheren Chefbuchhalter erschöpft war, sodass der Versicherer keine weiteren Kosten tragen muss. Markus Braun nahm in einem parallelen Verfahren um seine Abwehrkosten eine Berufung zurück. Die vermeintlich üppige Deckung erwies sich im Ernstfall als überraschend knapp.

Wie der Fall den D&O-Markt verändert hat

Wirecard war für die D&O-Versicherer ein teures Lehrstück. Gemeinsam mit dem Dieselskandal bei Volkswagen trieb der Fall die Preise nach oben. Die Versicherer verlangten höhere Prämien, senkten ihre Kapazitäten und prüften Risiken strenger. In Teilen des Marktes stiegen die Schäden schneller als die Prämien. Eine Allianz-Studie kam zu dem Schluss, dass Manager und Vorstände nur noch eingeschränkt versicherbar sind. Für Vermittler bedeutet das: Eine D&O-Police ist heute kein Selbstläufer mehr, sondern verlangt sorgfältige Risikoinformation und realistische Erwartungen beim Kunden.

Nach den harten Jahren 2020 bis 2022 hat sich der Markt zuletzt etwas beruhigt, doch das höhere Preisniveau und die strengeren Bedingungen sind geblieben. Versicherer prüfen die Bonität, die Governance und die Compliance-Strukturen ihrer Kunden heute genauer und schließen einzelne Risiken gezielt aus. Für Unternehmen mit komplexen Auslandsgeschäften oder dünn besetzter Kontrolle ist eine ausreichende Deckung dadurch teurer und schwerer zu bekommen. Wer einen Prüfungsausschuss, ein internes Kontrollsystem und ein Hinweisgebersystem nachweisen kann, verbessert seine Haftungslage und häufig zugleich die Konditionen seiner Police.

BGH stärkt Managerrechte: was Vermittler beachten sollten

Nicht jede Entwicklung ging zulasten der Manager. Der Bundesgerichtshof entschied in einem Grundsatzurteil, dass Erstattungsansprüche wegen verbotener Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife unter die D&O-Deckung fallen. Solche Ansprüche stützen sich heute auf § 15b der Insolvenzordnung; lange war strittig, ob die D&O dafür überhaupt einstehen muss. Das Urteil stärkte die Rechte der versicherten Manager und schuf Klarheit für eine praktisch bedeutsame Fallgruppe. Vermittler sollten ihre Firmenkunden auf diese Rechtsprechung hinweisen, denn gerade die Innenhaftung nach Insolvenzen ist der häufigste Auslöser von D&O-Schäden. Zugleich zeigt das Urteil, dass viele Streitfragen der D&O erst nach und nach von den Gerichten geklärt werden, weshalb die Wahl belastbarer Bedingungen für den Kunden über Jahre nachwirkt.

Die Innenhaftung: warum der Insolvenzverwalter der gefährlichste Gegner ist

Der spektakuläre Strafprozess lenkt von dem ab, was D&O-Versicherer im Alltag am stärksten beschäftigt: die Innenhaftung nach einer Insolvenz. Wird ein Unternehmen zahlungsunfähig, prüft der Insolvenzverwalter regelmäßig, ob die Geschäftsleitung Pflichten verletzt hat, und macht entsprechende Ansprüche geltend, um die Masse zugunsten der Gläubiger zu mehren. Im Fall Wirecard tut Michael Jaffé genau das in großem Stil. Für die betroffenen Manager ist das heikel, weil sich solche Ansprüche schnell auf zweistellige Millionenbeträge summieren und die eigene Gesellschaft, vertreten durch den Verwalter, zum Kläger wird. Die D&O steht dann zwischen den Fronten: Sie soll den Manager schützen und zugleich den Schaden der versicherten Gesellschaft ausgleichen. Vermittler sollten ihren Firmenkunden klarmachen, dass das wahrscheinlichste D&O-Szenario die alltägliche Pleite ist und nur selten ein aufsehenerregender Betrug. Eine zu knapp bemessene Deckungssumme oder Lücken bei der Nachhaftung rächen sich dann besonders bitter.

Worauf Vorstände und Aufsichtsräte bei der Absicherung achten sollten

Aus dem Fall Wirecard lassen sich konkrete Hinweise für die Beratung ableiten. Erstens zählt die Höhe der Deckungssumme, die im Krisenfall für viele Personen und Verfahren zugleich reichen muss; eine auf den ersten Blick hohe Summe kann durch eine Serienschadenklausel rasch schrumpfen. Zweitens lohnt der Blick auf die Nachmeldefristen und eine ausreichende Nachhaftung, damit auch spät erhobene Ansprüche aus früheren Amtszeiten gedeckt sind. Drittens sollte die Police die vorläufigen Abwehrkosten klar regeln, weil genau hier im Ernstfall gestritten wird. Viertens gehört die persönliche Absicherung jedes einzelnen Organmitglieds auf den Prüfstand, da die Unternehmenspolice bei einem Großschaden für alle Beteiligten gemeinsam aufgebraucht sein kann. Und fünftens sollten Ausschlüsse und Obliegenheiten genau gelesen werden. Einige Anbieter haben nach Wirecard die Klauseln zur wissentlichen Pflichtverletzung nachgeschärft oder einzelne Tatbestände enger gefasst. Wer die Bedingungen vergleicht, erkennt schneller, welche Police im Schadenfall wirklich trägt und welche nur auf dem Papier umfassend wirkt.

Der Wirecard-Skandal hat gezeigt, dass eine D&O-Versicherung im Extremfall weder den guten Ruf noch das gesamte Privatvermögen rettet. Für Führungskräfte bleibt sie unverzichtbar, doch ihr Wert entscheidet sich in den Details der Bedingungen. Für Vermittler liegt darin eine Chance: Wer diese Details erklären kann, wird vom Produktverkäufer zum gefragten Risikoberater. Der Fall Wirecard liefert dafür die beste Argumentationshilfe, weil er greifbar macht, dass es bei der D&O auf die Qualität der Bedingungen ankommt und nicht auf die bloße Existenz einer Police.

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