Steigen Schäden schneller als die Prämien, macht der Versicherer ein Verlustgeschäft. In der vergleichsweise jungen Sparte der Manager-Haftpflicht (Director's and Officer’s Liability Insurance) ist das laut Branchenverband der Fall. „Während die Beiträge um gut neun Prozent auf 335 Millionen Euro stiegen, wuchsen die Leistungen um 14 Prozent. Unter dem Strich stehen erhebliche Verluste, die sich aus den immer größeren Haftungsrisiken für Managerinnen und Manager ergeben“, so Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV).

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In den Bilanzen der D&O-Versicherer dürften sich einige Ereignisse niederschlagen, über die Versicherungsbote bereits berichtete. So stärkte der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang 2021 mit einem Grundsatzurteil die Position der Versicherten. Demnach müssen die Versicherer auch für Vermögensschäden aufkommen, wenn ein Manager noch Zahlungen nach der Insolvenzreife anordnet. Zahlungen, die der Insolvenzverwalter vom Geschäftsführer zurückverlangt (nach § 64 Satz 1 GmbHG), sind entsprechend von der D&O-Versicherung gedeckt. Welche Folgen sich aus dieser Entscheidung ergeben, ordnete Andreas Heinsen, Vorstand der ÖRAG Rechtsschutz AG, für Versicherungsbote ein.

Hinzu kommen Großschäden wie der Steinhoff-Bilanzskandal oder ‚Dieselgate‘. So machte der VW-Konzern Schadenersatzforderungen gegen seine ehemalige Führungsriege geltend. Nach Angaben von VW wurde ein Betrag von knapp 288 Millionen Euro vereinbart. Davon tragen die mehr als 30 beteiligten Versicherer 270 Millionen Euro. Auch im Wirecard-Bilanz-Skandal muss eine Versicherung für die Anwaltskosten des Ex-Chefs Markus Braun aufkommen.

Dass über alle Rechtsgebiete hinweg Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zum 1. Januar 2021 um etwa 10 Prozent erhöht wurden, dürfte ebenfalls einen gewissen Beitrag zur Kostensteigerung geleistet haben.

Doch Aussicht auf Besserung vermittelt Asmussen nicht: „Auch beim Thema Compliance wächst das Pflichtenheft für Managerinnen und Manager weiter: Die nächsten Kapitel sind das Lieferkettengesetz sowie die Verpflichtung aller Unternehmen ab 50 Beschäftigten ein Hinweisgebersystem einzurichten.“

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