Wie Flugschüler ihr Karriererisiko absichern sollten
Der Traum vom Cockpit kostet schnell sechsstellige Summen. Doch was passiert, wenn das Medical verloren geht? Nach Ansicht von Versicherungsmakler Ralf D. Weinand greifen viele Ausbildungskostenversicherungen zu kurz. Warum er stattdessen eine andere Absicherungsform empfiehlt, erklärt er in seinem Gastbeitrag bei Versicherungsbote.

- Wie Flugschüler ihr Karriererisiko absichern sollten
- Varianten der Absicherung 1: Die Ausbildungskostenversicherung
- Varianten der Absicherung 2: Die Flugschülerversicherung als BU-Versicherung
Angehende Flugschüler sowie solche, die sich bereits in der Ausbildung zum Verkehrspiloten (ATPL) befinden, stellen sich häufig die Frage, ob sie eine sogenannte Flugschülerversicherung abschließen sollen. Ein genauerer Blick zeigt, welche Aspekte dabei ins Gewicht fallen. Vor allem Folgendes ist hier entscheidend:
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- Kosten der Ausbildung: Die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer ist kostspielig. Für die ATPL-Lizenz (Airline Transport Pilot Licence) fallen regelmäßig 80.000 bis 120.000 Euro an. Zur Finanzierung werden häufig Ausbildungskredite aufgenommen, die zurückgezahlt werden müssen. Die daraus resultierende Belastung stellt ein erhebliches finanzielles Risiko dar. Dieses Risiko kann durch eine Fluguntauglichkeitsversicherung abgefedert werden.
- Medizinisches Risiko: Die gesundheitlichen Anforderungen für die Erteilung der Tauglichkeitsklasse 1 sind hoch. Auch wenn das Risiko eines medizinisch bedingten Verlusts in jungen Jahren eher gering ist, besteht ein Restrisiko. Niemand ist vor Unfällen oder gesundheitlichen Einschränkungen gefeit, die zum Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 führen können – auch Flugschüler nicht. Wird das Medical nicht bestanden oder die Tauglichkeitsklasse 1 aberkannt, bleibt der Betroffene unter Umständen auf den hohen Ausbildungskosten sitzen.
- Berufliches Risiko: Bei guten Flugschülerversicherungen wird bei der Antragstellung lediglich abgefragt, ob sich der Antragsteller in der Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer befindet und ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 besitzt. Hat der Flugschüler die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer beendet und ist als Pilot tätig, wird hingegen geprüft, ob er bei einer deutschen Fluggesellschaft mit AOC tätig ist, für die weitere Voraussetzungen zur Annahme des Antrags notwendig sind. Es gibt auch LoL-Versicherungen (Loss-of-License-Versicherungen), die Piloten anderer als deutscher Fluggesellschaften versichern. Diese bieten jedoch einen geringeren Versicherungsschutz, da die Deckung eingeschränkt ist. Hat der Flugschüler während der Ausbildung keine Flugschülerversicherung abgeschlossen und die Ausbildung beendet, ohne eine Anstellung als Verkehrsflugzeugführer angetreten zu haben, ist der Abschluss einer LoL-Versicherung nicht möglich. Verliert er in dieser Übergangsphase aus gesundheitlichen Gründen die Tauglichkeitsklasse 1, besteht keine Absicherung.
Wie wird diese Problematik bei einer guten Flugschülerversicherung gelöst?
Zur Absicherung des Kostenrisikos, des medizinischen Risikos und des beruflichen Risikos ist der Abschluss einer Flugschülerversicherung mit einer laufenden Rentenzahlung im Leistungsfall zu empfehlen. Eine gute Flugschülerversicherung sichert den Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 aus gesundheitlichen Gründen ab. Nach Abschluss der Ausbildung wird der Vertrag automatisch in eine Loss-of-License-Versicherung für Verkehrspiloten umgestellt.
Sobald der ehemalige Flugschüler eine erste Anstellung als Verkehrsflugzeugführer beginnt, kann die versicherte LoL-Rente verdoppelt und das versicherte Endalter erhöht werden. In diesem Fall spielt es keine Rolle mehr, ob der ehemalige Flugschüler bei einer deutschen Fluggesellschaft angestellt ist; das Luftfahrtunternehmen muss lediglich ein Verkehrsrecht für Deutschland besitzen. Dies ist ein sehr wesentliches Argument, die Fluguntauglichkeitsversicherung bereits als Flugschüler abzuschließen.
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Wichtig: Der Verzicht auf die abstrakte und konkrete Verweisung
Eine gute Loss-of-License-Versicherung für Flugschüler verzichtet sowohl auf die abstrakte als auch auf die konkrete Verweisung. Da heutzutage fast alle Berufsunfähigkeitsversicherungen auf die abstrakte Verweisung verzichten, soll hierauf nicht näher eingegangen werden. Entscheidend ist vielmehr der Verzicht auf die konkrete Verweisung: Verliert ein Flugschüler während der Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen die Tauglichkeitsklasse 1, wird die versicherte LoL-Rente – sofern auf die konkrete Verweisung verzichtet wird – so lange weitergezahlt, bis die Tauglichkeitsklasse 1 wiedererlangt wird, längstens jedoch bis zum vereinbarten Endalter. Dies gilt auch dann, wenn zwischenzeitlich ein anderer Beruf ausgeübt und daraus Einkommen erzielt wird.
Varianten der Absicherung 1: Die Ausbildungskostenversicherung
Die erste Variante der Absicherung für Flugschüler ist die Ausbildungskostenversicherung. Die Ausbildungskostenversicherung für Flugschüler zahlt eine einmalige Summe im Fall des Verlusts der Tauglichkeitsklasse. Diese Summe ist meist auf einen Höchstbetrag von 100.000 Euro, maximal aber auf die tatsächlichen Ausbildungskosten begrenzt.
Was aber ist in der Ausbildungskostenversicherung abgesichert? Hier sollen aus Gründen der Einfachheit nur zwei häufig angebotene Tarife beispielhaft betrachtet werden:
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Tarif 1
In diesem Tarif der Ausbildungskostenversicherung ist die dauerhafte Flugdienstuntauglichkeit versichert, wenn in absehbarer Zeit nicht damit zu rechnen ist, dass die Erlaubnis wieder erteilt wird.
Die Auszahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung, falls die versicherte Person bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres die Flugdiensttauglichkeit beziehungsweise Ausbildungsfähigkeit wiedererlangt. Diese Klausel betrachten wir als sehr gefährlich, denn falls der versicherte Flugschüler bis zum 45. Lebensjahr die Tauglichkeitsklasse wiedererlangt, wird der Versicherer die bereits ausgezahlte Versicherungssumme zurückfordern.
Da die bereits ausgezahlte Versicherungssumme im Regelfall jedoch schon verbraucht oder ausgegeben wurde, zum Beispiel zur Rückzahlung eines Ausbildungskredits, stellt dieser Fall ein zusätzliches finanzielles Risiko für den Versicherten dar. Des Weiteren sind die Begriffe „dauerhaft“ und „in absehbarer Zeit“ sehr schwammig gehalten. Diese beiden Punkte sind für uns bereits absolute K.O.-Kriterien für diesen Tarif.
Andere Tarife begrenzen den Prognosezeitraum auf fünf Jahre.
Tarif 2
Hier ein Auszug aus den Bedingungen eines anderen Anbieters von Ausbildungskostenversicherungen: „Sollte der Versicherte während der Versicherungsdauer … berufsunfähig werden, zahlt der Versicherer die in der Anlage angeführte Pauschalleistung, falls nach Meinung des Versicherers … der Versicherte vom Beginn der Berufsunfähigkeit an 5 Jahre lang berufsunfähig bleiben wird.“
„Nach Meinung des Versicherers“ ist ein Punkt, der Meinungsverschiedenheiten geradezu herausfordert und wahrscheinlich ein potentieller Punkt für rechtliche Auseinandersetzungen ist – ebenfalls für uns ein absolutes K.O.-Kriterium für diesen Tarif. Weiterhin sind bei beiden Tarifen Meldefristen enthalten, in welchen die Berufsunfähigkeit dem Versicherer anzuzeigen ist.
Varianten der Absicherung 2: Die Flugschülerversicherung als BU-Versicherung
Bei der Flugdienstuntauglichkeitsversicherung für Flugschüler als BU-Versicherung handelt es sich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer besonderen Flugdienstuntauglichkeitsklausel (LoL-Klausel) für Flugschüler. Hier ist keine einmalige Summe versichert, im Leistungsfall wird eine laufende monatliche Rente gezahlt.
Was ist in der Flugschülerversicherung abgesichert?
Wichtig ist bei dieser Variante, dass explizit und ausdrücklich die Tauglichkeitsklasse 1 abgesichert ist. Hier ist Fluguntauglichkeit so definiert, dass eine vollständige Berufsunfähigkeit für einen Flugschüler dann vorliegt, wenn infolge Krankheit, Körperverletzung oder eines nicht altersentsprechenden Kräfteverfalls der versicherte Flugschüler voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen fluguntauglich ist oder schon seit sechs Monaten fluguntauglich war. In diesem Fall liegt von Beginn an eine vollständige Berufsunfähigkeit vor.
Der Begriff Fluguntauglichkeit wird hier so definiert, dass sie vorliegt, wenn die Voraussetzungen für das Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 für Verkehrsflugzeugführer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erfüllt sind. Es wird sowohl auf die abstrakte als auch auf die konkrete Verweisung ausdrücklich verzichtet. Nach Abschluss der Ausbildung wird der Tarif automatisch in eine vollwertige Loss-of-License-Versicherung für Verkehrspiloten umgestellt. Mit Aufnahme einer Tätigkeit als Verkehrspilot bei einer Luftfahrtgesellschaft mit Verkehrsrecht für Deutschland können die versicherte Rente um bis zu 100 Prozent sowie das versicherte Endalter auf maximal 65 Jahre erhöht werden.
Fazit
Aus den oben genannten Gründen ist die Ausbildungskostenversicherung in unseren Augen nicht die optimale Lösung zur Absicherung von Flugschülern. Die Flugschülerversicherung mit einer versicherten monatlichen Rente ist die klar bessere Lösung. Bei der LoL-Versicherung mit laufender Rentenzahlung ist der Prognosezeitraum auf sechs Monate festgelegt – nicht wie bei der Ausbildungskostenversicherung auf beispielsweise fünf Jahre oder auf unbestimmte Dauer.
Schlagzeilen
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Es besteht bei der Flugschülerversicherung mit laufender Rentenzahlung kein eventueller Rückzahlungsanspruch des Versicherers und es sind keine Meldefristen einzuhalten. Sollte ein Flugschüler sich mit dem Gedanken tragen, eine Flugschülerversicherung abzuschließen, ist die Variante mit laufender Rentenzahlung die klar bessere Alternative.
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Hintergrund: Ralf D. Weinand ist Geschäftsführer der Versicherungsmaklerfirma FinanzService Weinand und spezialisiert auf die Absicherung von Piloten und Flugschülern. Sein Fokus liegt auf Loss-of-License-Versicherungen sowie auf der Analyse von Bedingungswerken hinsichtlich Leistungsdefinitionen, Prognosezeiträumen und Verweisungsklauseln. Der Text erschien zuerst im neuen kostenfreien Versicherungsbote Fachmagazin 01-2026. Das Magazin kann auf der Webseite des Versicherungsbote bestellt werden.
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- Varianten der Absicherung 1: Die Ausbildungskostenversicherung
- Varianten der Absicherung 2: Die Flugschülerversicherung als BU-Versicherung

