Was aber ist in der Ausbildungskostenversicherung abgesichert? Hier sollen aus Gründen der Einfachheit nur zwei häufig angebotene Tarife beispielhaft betrachtet werden:

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Tarif 1

In diesem Tarif der Ausbildungskostenversicherung ist die dauerhafte Flugdienstuntauglichkeit versichert, wenn in absehbarer Zeit nicht damit zu rechnen ist, dass die Erlaubnis wieder erteilt wird.

Die Auszahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung, falls die versicherte Person bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres die Flugdiensttauglichkeit beziehungsweise Ausbildungsfähigkeit wiedererlangt. Diese Klausel betrachten wir als sehr gefährlich, denn falls der versicherte Flugschüler bis zum 45. Lebensjahr die Tauglichkeitsklasse wiedererlangt, wird der Versicherer die bereits ausgezahlte Versicherungssumme zurückfordern.

Da die bereits ausgezahlte Versicherungssumme im Regelfall jedoch schon verbraucht oder ausgegeben wurde, zum Beispiel zur Rückzahlung eines Ausbildungskredits, stellt dieser Fall ein zusätzliches finanzielles Risiko für den Versicherten dar. Des Weiteren sind die Begriffe „dauerhaft“ und „in absehbarer Zeit“ sehr schwammig gehalten. Diese beiden Punkte sind für uns bereits absolute K.O.-Kriterien für diesen Tarif.

Andere Tarife begrenzen den Prognosezeitraum auf fünf Jahre.

Tarif 2

Hier ein Auszug aus den Bedingungen eines anderen Anbieters von Ausbildungskostenversicherungen: „Sollte der Versicherte während der Versicherungsdauer … berufsunfähig werden, zahlt der Versicherer die in der Anlage angeführte Pauschalleistung, falls nach Meinung des Versicherers … der Versicherte vom Beginn der Berufsunfähigkeit an 5 Jahre lang berufsunfähig bleiben wird.“



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„Nach Meinung des Versicherers“ ist ein Punkt, der Meinungsverschiedenheiten geradezu herausfordert und wahrscheinlich ein potentieller Punkt für rechtliche Auseinandersetzungen ist – ebenfalls für uns ein absolutes K.O.-Kriterium für diesen Tarif. Weiterhin sind bei beiden Tarifen Meldefristen enthalten, in welchen die Berufsunfähigkeit dem Versicherer anzuzeigen ist.


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