Varianten der Absicherung 2: Die Flugschülerversicherung als BU-Versicherung
Bei der Flugdienstuntauglichkeitsversicherung für Flugschüler als BU-Versicherung handelt es sich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer besonderen Flugdienstuntauglichkeitsklausel (LoL-Klausel) für Flugschüler. Hier ist keine einmalige Summe versichert, im Leistungsfall wird eine laufende monatliche Rente gezahlt.

- Wie Flugschüler ihr Karriererisiko absichern sollten
- Varianten der Absicherung 1: Die Ausbildungskostenversicherung
- Varianten der Absicherung 2: Die Flugschülerversicherung als BU-Versicherung
Was ist in der Flugschülerversicherung abgesichert?
Wichtig ist bei dieser Variante, dass explizit und ausdrücklich die Tauglichkeitsklasse 1 abgesichert ist. Hier ist Fluguntauglichkeit so definiert, dass eine vollständige Berufsunfähigkeit für einen Flugschüler dann vorliegt, wenn infolge Krankheit, Körperverletzung oder eines nicht altersentsprechenden Kräfteverfalls der versicherte Flugschüler voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen fluguntauglich ist oder schon seit sechs Monaten fluguntauglich war. In diesem Fall liegt von Beginn an eine vollständige Berufsunfähigkeit vor.
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Der Begriff Fluguntauglichkeit wird hier so definiert, dass sie vorliegt, wenn die Voraussetzungen für das Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 für Verkehrsflugzeugführer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erfüllt sind. Es wird sowohl auf die abstrakte als auch auf die konkrete Verweisung ausdrücklich verzichtet. Nach Abschluss der Ausbildung wird der Tarif automatisch in eine vollwertige Loss-of-License-Versicherung für Verkehrspiloten umgestellt. Mit Aufnahme einer Tätigkeit als Verkehrspilot bei einer Luftfahrtgesellschaft mit Verkehrsrecht für Deutschland können die versicherte Rente um bis zu 100 Prozent sowie das versicherte Endalter auf maximal 65 Jahre erhöht werden.
Fazit
Aus den oben genannten Gründen ist die Ausbildungskostenversicherung in unseren Augen nicht die optimale Lösung zur Absicherung von Flugschülern. Die Flugschülerversicherung mit einer versicherten monatlichen Rente ist die klar bessere Lösung. Bei der LoL-Versicherung mit laufender Rentenzahlung ist der Prognosezeitraum auf sechs Monate festgelegt – nicht wie bei der Ausbildungskostenversicherung auf beispielsweise fünf Jahre oder auf unbestimmte Dauer.
Es besteht bei der Flugschülerversicherung mit laufender Rentenzahlung kein eventueller Rückzahlungsanspruch des Versicherers und es sind keine Meldefristen einzuhalten. Sollte ein Flugschüler sich mit dem Gedanken tragen, eine Flugschülerversicherung abzuschließen, ist die Variante mit laufender Rentenzahlung die klar bessere Alternative.
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Hintergrund: Ralf D. Weinand ist Geschäftsführer der Versicherungsmaklerfirma FinanzService Weinand und spezialisiert auf die Absicherung von Piloten und Flugschülern. Sein Fokus liegt auf Loss-of-License-Versicherungen sowie auf der Analyse von Bedingungswerken hinsichtlich Leistungsdefinitionen, Prognosezeiträumen und Verweisungsklauseln. Der Text erschien zuerst im neuen kostenfreien Versicherungsbote Fachmagazin 01-2026. Das Magazin kann auf der Webseite des Versicherungsbote bestellt werden.
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