Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit ist 2023 um mehr als 60 Prozent zurückgegangen. Nach vorläufigen Zahlen wurden 144.641 Anträge eingereicht, wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mitteilt. Das sind 60 Prozent weniger als im Jahr zuvor, als allerdings auch ein Rekord an Meldungen zu verzeichnen war (370.141 Meldungen).

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Die Zahl der Meldungen gibt aber noch keinen Aufschluss darüber, wie viele Berufskrankheiten tatsächlich anerkannt werden. Denn nach wie vor ist die Ablehnungsquote sehr hoch. Mehr als jeder zweite Antrag wird abgelehnt: 72.747 Anträge auf Berufskrankheit wurden anerkannt, bei 77.515 Anträgen „hat sich der Bedacht nicht bestätigt“, wie die DGVU mitteilt.

Ablehnungspraxis strenger als bei Berufsunfähigkeits-Versicherern

Die hohe Ablehungsquote in der gesetzlichen Unfallversicherung sorgte wiederholt für kritische Schlagzeilen. Um sich wieder in den Beruf einzugliedern oder das Leiden zu mindern, haben gesetzlich Unfallversicherte im Vergleich zu den Krankenkassen Anspruch auf höhere Leistungen. Es werden höhere Facharzt-Honorare gezahlt, zusätzliche Therapien erstattet, im Zweifel auch ein Verletztengeld. Doch die Anerkennungspraxis ist streng, und in vielen Fällen ist es schwierig nachzuweisen, dass eine Erkrankung tatsächlich berufsbedingt ist: Nur dann besteht ein Anspruch. Beispiel Long Covid: Wie der RBB berichtet, haben hier die Unfallversicherungs-Träger viele Anträge mit der Begründung abgelehnt, der Betroffene könnte sich auch im privaten Umfeld angesteckt haben.

Wie streng die Ablehnungspraxis der gesetzlichen Träger ist, zeigt ein Vergleich mit der privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung, auch wenn dort natürlich andere Kriterien für den Leistungsanspruch gelten. In der Regel wird eine BU-Rente anerkannt, wenn der Versicherte infolge von Krankheit, Körperverletzung und Kräfteverfall in seinem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent tätig sein kann. Eine Umfrage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unter seinen Mitgliedsunternehmen hat ergeben, dass 80 Prozent aller Leistungsanträge auf eine Berufsunfähigkeitsrente bewilligt werden: allerdings über alle Zweige der Invaliditätsversicherung hinweg. In der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt die Anerkennungsquote hingegen weniger als 48 Prozent.

Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit 2019-2023 (letztes Jahr vorläufige Zahlen)DGUV

Der häufigste Grund, weshalb eine Berufskrankheit durch gesetzliche Träger nicht anerkannt wird, ist folglich das „Fehlen einer beruflichen Verursachung“. Es wird schlichtweg bezweifelt, dass die Erkrankung aus dem Beruf resultiert. Und das kann seltsame Blüten treiben. So scheiterte ein Fliesenleger vor Gericht mit dem Versuch, nach jahrzehntelanger Tätigkeit einen schweren Meniskusschaden als Berufskrankheit anerkennen zu lassen, weil die Menisken ein asymmetrisches Schadensbild aufwiesen: Sie hätten nach Interpretation der urteilenden Richter gleichmäßig geschädigt sein müssen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.11.2015 - L 6 U 2782/15).

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