Im Westen nichts Neues: Einmal mehr wendet sich die ‚Bonner Spitzenerklärung‘ - die 18. mittlerweile - gegen die Pläne der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) regulierend in die Vermittlervergütung einzugreifen.

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Am 29. September kamen die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen, das Präsidium des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) sowie die Vorstände des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e.V. (AVV) in Bonn zusammen und verabschiedeten die ‚Bonner Erklärung‘. Sie trägt den Titel: „Vergütungssysteme im Fokus der BaFin – müssen Versicherer reagieren?“ und wendet sich vehement gegen die neuerlichen Pläne der Finanzaufsicht, eine Provisionsbegrenzung einzuführen.

So kündigte die BaFin für das 2. Quartal 2022 eine Konsultation zur Einführung eines sogenannten Provisionsrichtwerts beim Vertrieb von Lebensversicherungen an. Bei den Vermittlerverbänden stößt das aus mehren Gründen auf heftigen Widerstand:

  • Ein solcher Eingriff in die Vergütungsstruktur würde den marktwirtschaftlichen Prinzipien widersprechen und sei allein deshalb schon unangebracht, heißt es in der 18. Bonner Erklärung.
  • Paragraf 48a Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), auf den sich die BaFin bei ihren Plänen stützen will, soll Fehlanreize und Interessenkonflikte im Vertrieb vermeiden oder beseitigen. Aus Sicht der Unterzeichner der Bonner Erklärung liegen diese gar nicht vor. Um ihre Argumentation zu festigen, verweisen die Verbände (einmal mehr) auf die „seit vielen Jahren marginalen Beschwerdequoten über Vermittler beim Versicherungsombudsmann“.
  • Die Bonner Erklärung meldet auch Zweifel daran an, ob die BaFin überhaupt noch im Rahmen ihres Mandats agiert. Denn ein - wie auch immer gearteter - Provisions-Beschnitt lässt sich im Koalitionsvertrag nicht finden. Für derart grundlegende Eingriffe bräuchte es eine konkrete gesetzliche Grundlage - die aber fehlt der BaFin nach Auffassung der Bonner Erklärung. Aus Sicht der Vermittler legitimieren auch IDD-Vorgaben für die Vertriebsvergütung und die Vermeidung von Interessenkonflikten sowie die Vorgaben zum Produktfreigabeverfahren keinen solchen Eingriff der Finanzaufsicht. Der Gesetzgeber „als einzig demokratisch legitimiertes Organ“ müsse solche Entscheidungen selbst treffen.

Statt dem Gesetzgeber sieht man bei den Vermittlern eher die Versicherer gefragt. Sie sollen „in Einzelfällen proaktiv gegen vereinzelte überhöhte Vergütungsstrukturen vorgehen, und trotzdem eine auskömmliche Vergütung der Vermittler gewährleisten.“ Deshalb sollten qualitative Elemente bei der Vertriebsvergütung berücksichtigt werden, so die Bonner Erklärung. Auch diese Forderung kommt nicht zum ersten Mal auf. Konkret sind beispielsweise Kundenzufriedenheit und Weiterempfehlungsquote gemeint. Um ihren sozialpolitischen Auftrag in hoher Qualität dauerhaft erfüllen zu können, wäre aus Sicht der Vermittler auch eine stärkere Verteilung der Provision auf die Laufzeit eine Alternative. Ein Vorschlag, über den Versicherungsbote bereits 2014 schrieb.

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Wie ernst die Situation aus Sicht der Verbände ist, machte BVK-Präsident Michael Heinz auf der zeitgleich in Leipzig stattfindenden ViFit klar. Dort warb er eindringlich für die Verbandsarbeit und warnte: „Keine Partei wird die Koalition platzen lassen, um unserer Branche einen Gefallen zu tun.“

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