Nein, Wohlverhalten in ihrem Sinne löste die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit ihrem „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ nicht aus. Stattdessen ist von ‚Mogelpackung‘, ‚überkomplexen Regelwerk‘ und ‚schwerwiegendem Markteingriff gegen den Willen des Gesetzgebers‘ die Rede.

Anzeige

Zum Wochenbeginn endete die Konsultationsfrist zum Entwurf eines „Merkblatt(s) zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“. Die darin vorgeschlagenen Regeländerungen stellten die Aufseher bereits bei der Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht vor (Versicherungsbote berichtete).

„Die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA und die BaFin haben am selben Tag Vorgaben für die internen Prozesse des Produktentwicklungsverfahrens von Lebensversicherungsunternehmen veröffentlicht. Leider hören an diesem Punkt die Gemeinsamkeiten der Ansätze beider Aufsichten schon auf“, so Votum-Vorstand Martin Klein zu dem Entwurf des Merkblatts, welches der Branche ursprünglich als ‚Provisionsrichtwert‘ angekündigt wurde.

Das Merkblatt werde seinem eigentlichen Zweck, zur Beantwortung von Detailfragen die Position der Aufsicht darzulegen, nicht gerecht. Stattdessen schaffe es weitere unbestimmte Rechtsbegriffe und gebe den Versicherern vor, unklare Szenario-Berechnungen vorzunehmen.

„Tatsächlich ist der vorliegende Entwurf eine Mogelpackung. Unter dem Vorwand, den Versicherungsgesellschaften Anleitungen für ihre Produktentwicklungsprozesse zu geben, werden nahezu ausschließlich Vorgaben und Eingriffe in die Gestaltung der Vertriebsvergütung formuliert. Diese Vorgaben gehen in wesentlichen Teilen auch noch über gesetzliche Rahmenbedingungen des Versicherungsaufsichtsrechts und des Versicherungsvertragsgesetzes hinaus“, führt Martin Klein aus.

Auch Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, sieht den vorliegende Entwurf problematisch. „Insbesondere ist zu bemerken, dass das Merkblatt eine faktische Pflicht zu Provisionssenkungen durch ein Exekutivorgan auf unterster Ebene, also noch unterhalb eines BaFin-Rundschreibens oder einer Auslegungsentscheidung, konstituiert und auch das ohne ausreichende gesetzliche Grundlage. Gegen den gesetzgeberischen Willen hätten wir hier einen Eingriff in die Vergütungsstrukturen am Markt. Wir erwarten, dass sich BaFin und das zuständige Finanzministerium mit den Kritikpunkten zu dem Entwurf intensiv auseinandersetzen und hier noch erheblich nachbessern.“

Anzeige

Sehr detailliert haben sich neben Votum-Verband und AfW auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) mit dem Merkblatt auseinandergesetzt. Die Stellungnahmen der Verbände zu den BaFin-Plänen:

Anzeige