Bereits seit 2001 gibt es dem Ombudsmann für Versicherungen, eine Schlichtungsstelle der Versicherungswirtschaft in Berlin. Am Dienstag informierte Ombudsmann Wilhelm Schluckebier über die Beschwerdetätigkeit der Verbraucher. Die Pandemie habe im vergangenen Jahr keine spürbaren Effekte in den einzelnen Sparten ergeben. Auch in der Reiseversicherung hätten sich die Beschwerdezahlen nach dem pandemiebedingten starken Anstieg im Jahr 2020 wieder normalisiert. Auch die Naturkatastrophe (Tief „Bernd“) im Juli 2021 habe bislang nicht zu einem deutlichen Anstieg von Beschwerden geführt. Demnach seien anno 2021 lediglich 91 Beschwerden eingegangen, die fast ausnahmslos auch im Jahr 2021 hätten beendet werden können.

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Insgesamt 14.106 zulässige Beschwerden seien im Berichtsjahr bei der Schlichtungsstelle eingegangen. Das sind 6,6 Prozent mehr als 2020. Im Vorjahr war das Beschwerdeaufkommen um 8,1 Prozent gesunken. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.

Zusammen mit den unzulässigen und von den Beschwerdeführern nicht weiterverfolgten Vorgängen seien in Summe 18.344 Verfahren (18.133) beendet worden. Davon seien 3.321 Beschwerden (4.045) als unzulässig eingestuft worden. Rund 27 Prozent der Beschwerden waren von Dritten gestellt worden. Dazu zählen unter anderem Personen die Schadenersatzansprüche geltend machen wollen. Über ein Viertel der unzulässigen Beschwerden (27 Prozent) waren zur Privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Hierfür ist jedoch der PKV-Ombudsmann zuständig. Weitere 886 Rügen seien von den Beschwerdeführern nicht weiterverfolgt worden.

Beim Großteil der 18.344 Verfahren beklagte sich die Verbraucher über den Versicherer. Dies war in 17.300 Fällen so. Das entspricht einem Anteil von 94,3 Prozent. Lediglich in 677 Fällen wurde sich über einen Vermittler beklagt. Das sind 379 Fälle mehr. Von diesen 677 Beschwerden, die einen Anteil von schmalen 3,7 Prozent an der Gesamtzahl der Beschwerden ausmachen, waren allerdings nur 551 Beschwerden zulässig. Damit wurde etwa ein Sechstel der Beschwerden über einen Versicherungsvermittler als unzulässig eingeordnet.

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Der deutliche Anstieg der Beschwerden über Vermittler sei jedoch auf eine konfliktbehaftete Umdeckungsaktion durch ein großes Vermittlerunternehmen zurückzuführen. Ein als Versicherungsmakler registrierter Vermittler habe einen von ihm verwalteten Bestand von dem bisherigen Versicherer auf eine andere Gesellschaft umgedeckt. Allerdings stufte der bisherige Versicherer die Kündigungen der Altverträge als unwirksam ein. Parallel waren aber bereits neue Verträge bei anderen Versicherern eingedeckt worden. Daraufhin sahen sich die Versicherungsnehmer doppelten Beitragsforderungen ausgesetzt. Insgesamt hätten sich allein im Jahr 2021 über 290 Verbraucher deshalb an den Ombudsmann gewandt. In Summe hätten sich die Beschwerden gegen den Vermittler sowie den alten Versicherer auf über 800 Beschwerdevorgänge angehäuft.

In diesen Bereichen gab es die meisten Beschwerden

Die durchschnittliche Verfahrensdauer der zulässigen Beschwerden sei leicht gestiegen. Diese liegen nun durchschnittlich bei 2,3 Monaten. In Tagen betrachtet, erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr die Dauer von 70,2 auf 70,3.

Sorgenkind Numero eins ist die Lebensversicherung. Hier ist die Zahl der Beschwerden im vergangenen Jahr um knapp 22,8 Prozent auf 3.412 gestiegen. Dies habe daran gelegen, dass kurz vor Jahresende zwei spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien insgesamt mehr als 800 Schlichtungsanträge eingereicht hätten. Diese hätten ganz überwiegend Fälle des Widerrufs von Lebensversicherungsverträgen betroffen. Die Leben-Police ist mit einem Anteil von 24,2 Prozent die Sparte mit den meisten zulässigen Beschwerden.

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Gesunken ist die Zahl der Eingaben im Bereich der Rechtsschutzversicherung. Hier gab es 8,1 Prozent weniger Unmutsäußerungen. Damit erhielt der Ombudsmann 3.184 zulässige Beschwerden. Die Beschwerden über Kfz-Versicherungen haben wieder leicht abgenommen. Diese sanken von 2.291 auf 2.209 Eingaben. Damit erreichten sie einen Anteil von 15,7 Prozent am Gesamtaufkommen der zulässigen Beschwerden. Wobei der Kasko-Schutz 9,0 Prozent und der Haftpflicht-Schutz 6,7 Prozent der Gesamtheit ausmacht. Jede sechste Beschwerde (15,0 Prozent) gab es in der Gebäudeversicherung. Hier explodierte die Zahl der Beschwerden förmlich um 77,4 Prozent auf 2.124.

Gebäudeversicherung mit deutlich mehr Beschwerden

Der Bericht 2021 enthält auch Angaben dazu, wie sich die Beschwerdewerte innerhalb der Sparten verteilen. So lagen in der Rechtsschutzversicherung 99,0 Prozent der Beschwerdewerte in dem Bereich, in dem der Ombudsmann gegen Versicherer verbindlich entscheiden kann. Dazu darf der Streitwert höchstens 10.000 Euro betragen. In der Berufsunfähigkeitsversicherung sei dies dagegen nur bei etwa zwei von fünf Beschwerden der Fall (29,8 Prozent) gewesen.

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Auch Informationen über die Erfolgsquoten in den einzelnen Sparten finden sich im Bericht. Verbraucher waren bei beispielsweise bei Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen in der Kfz-Kaskoversicherung zu 59,2 Prozent ganz oder zum Teil erfolgreich, während dies in der Berufsunfähigkeitsversicherung nur zu 28,4 Prozent der Fall war.

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