Seit dem Juli 2022 ist Ramona Pop Vorstands-Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), dem Dachverband der Verbraucherzentralen. In einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa) machte sie nun deutlich, dass sie mit Blick auf die Altersvorsorge an den bisherigen Positionen der Verbraucherzentralen festhält. Die Riester-Rente lehnt sie ab - und fordert von der Politik Alternativen.

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Bundesregierung plant Rentenreform

Hintergrund der aktuellen Debatte ist, dass die Bundesregierung eine Reform der privaten und gesetzlichen Altersvorsorge plant. Das Umlagesystem der gesetzlichen Rente gerät an seine Belastungsgrenze, wenn immer weniger Beitragszahler immer mehr Ruheständler finanzieren müssen. In den kommenden 15 Jahren werden 12,9 Millionen Menschen dem deutschen Arbeitsmarkt verloren gehen, warnte jüngst das Statistische Bundesamt.

Entsprechend sieht auch die Bundesregierung Handlungsbedarf: Hubertus Heil (SPD) hatte im Frühjahr ein „Rentenpaket II“ angekündigt. „Wir stellen die Finanzierung der Rente auf eine breite Basis mit dem Aufbau eines Kapitalstocks“, sagte der Bundesarbeitsminister ebenfalls gegenüber dpa. Ziel sei es, das Rentenniveau dauerhaft bei 48 Prozent zu sichern.

Deutschlands oberste Verbraucherschützerin wirbt nun für einen Neustart in der privaten Altersvorsorge: ohne Riester. "Die Riesterrente ist nicht reformierbar. Daran haben sich schon viele Regierungen versucht“, sagte Ramona Pop gegenüber dpa. Nötig sei „ein neues System“ anstelle von Riester. „Der neue Ansatz müsste sein, eine private Altersvorsorge in einer öffentlich rechtlichen Organisationsform auf den Weg zu bringen“, so die Verbraucherzentrale-Chefin. Es gebe eine verwirrende Vielfalt an Produkten auf dem Markt, bemängelt sie.

Als Vorbild nennt Pop stattdessen Schwedens Garantierente. Es wäre gut, wenn der Staat einen Fonds dieser Art auf den Weg brächte“, sagt sie in dem Interview. Grundsätzlich äußert die 44jährige Zweifel, ob die Regierung aus SPD, FDP und Grünen überhaupt zu einer größeren Rentenreform in der Lage ist, da andere Themen wie Energiekrise und Inflation Priorität haben. „Ob die Koalition hier wirklich weiterkommt, steht gerade in den Sternen“, so die Diplom-Politologin.

Wissenschaftlicher Beirat fordert Pflicht zur privaten Altersvorsorge

Der Druck auf die Bundesregierung, eine Rentenreform umzusetzen, ist aktuell groß. In der vergangenen Woche hatte der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums ein Gutachten vorgestellt, in dem er eine Pflicht zur privaten Altersvorsorge vorschlägt. Notwendig sei dringend der Aufbau eines Kapitalstocks, plädierten die 32 Ökonomen des Berater-Gremiums. Sonst müssten die Beschäftigten beim aktuellen Trend schon 2025 einen Rentenbeitrag von 19,7 Prozent zahlen - oder der Bund mit hohen Steuerzuschüssen nachhelfen. Geld, das dann für Investitionen fehlt.

Auch der Beirat empfiehlt, sich am Schwedischen Renten-Modell zu orientieren. Dort müssen Arbeitnehmer nicht nur verpflichtend ins Umlagesystem einzahlen (derzeit 16 Prozent), sondern zusätzlich in Kapitalmarktfonds. Neben einem Staatsfonds stehen den Bürgerinnen und Bürgern hierbei auch zahlreiche private Anbieter zur Auswahl. Der Unterschied zu den Verbraucherzentralen: Während die Verbraucherschützer einen öffentlich verwalteten Fonds befürworten, plädiert der Beirat dafür, auch private Vorsorge-Anbieter einzubeziehen: die freilich bestimmte Mindestkriterien für Sicherheit und Geldanlage erfüllen sollen. Wichtig sei, dass das Langlebigkeits-Risiko abgesichert werde, weshalb der Beirat eine lebenslange Rente als Ideallösung vorschlägt.

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Dass die Riester-Rente aufgrund vermeintlich hoher Kosten und Intransparenz unter Rechtfertigungszwang gerät, lässt auch der Koalitionsvertrag der Ampelregierung erkennen. Man wolle „die gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester prüfen“, heißt es darin wortwörtlich. Ein öffentlich verwalteter Fonds solle als Alternative geprüft werden - mit einem „effektiven und kostengünstigen Angebot“. Dieser ist als Opt-out-Modell angedacht. Das heißt, jeder Beschäftigte macht mit, solange er nicht explizit widerspricht.

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