Die Haftpflichtversicherung eines Notarztes wurde vor dem Landgericht München II dazu verpflichtet, einem Patienten eine Millionensumme zu zahlen. Demnach sahen es die Richterinnen und Richter als erwiesen an, dass ein Notarzt dem betroffenen Patienten nach einem Unfall das Beatmungsgerät falsch angeschlossen hatte. Der Patient liegt seitdem im Wachkoma und ist ein schwerer Pflegefall. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht (Az. 2 O 6412/10)

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Bereits Millionen an Behandlungskosten angefallen

Das Urteil zeigt, wie langsam die Mühlen der Justiz mahlen können. Denn volle zwölf Jahre dauerte das Verfahren um Schadenersatz und Schmerzensgeld - und wurde nun erst in der ersten Instanz verhandelt. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, habe die Dauer des Verfahrens an den Gutachten gelegen. Neben dem Gesundheitszustand des Patienten mussten auch Pflegeaufwand, Umbaukosten, Stundensätze für den Pflegedienst sowie die Höhe des Verdienstausfalls geklärt werden.

In der Zwischenzeit sind schon mehr als eine Million Euro an Pflegekosten angefallen. Konkret war der betroffene Patient 1995 unverschuldet in einen Autounfall verwickelt worden. Der alarmierte Notarzt schloss jedoch das Beatmungsgerät an die Speiseröhre an statt an die Luftröhre, wie das Landgericht München II als erwiesen ansah. Das Gehirn des Mannes wurde deshalb zu wenig mit Sauerstoff versorgt. Er fiel nach der Reanimation in ein Wachkoma und wurde zum dauerhaften Pflegefall.

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Nun muss die Berufshaftpflicht des Arztes knapp 280.000 Euro für den Verdienstausfall des Mannes zahlen - hier ist ein Zeitraum von 1996 bis 2001 anberaumt. Danach folgt eine monatliche Rente von 2.400 Euro. Auch für die angefallenen Pflegekosten in Höhe von 1,1 Millionen Euro und die zukünftigen Pflegekosten von monatlich 3.550 Euro muss die Versicherung zahlen. Doch rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

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