Ist der Schadensersatzanspruch i. H. v. 25 Euro angemessen?
Die Kammer erachte die Zahlung von 25 Euro zur Entschädigung der erlittenen Beeinträchtigungen, ähnlich der in Verkehrsunfällen für die Umstände und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Schadenabwicklung üblichen Auslagenpauschale, für angemessen. Ein weiterer Schaden – unabhängig davon, ob materiell oder immateriell – sei dem Kläger nach Überzeugung der Kammer nicht entstanden, sodass ein weitergehender Anspruch nicht bestehe.
- Datenschutzrecht: Schadensersatz in Höhe von nur 25 Euro bei unerlaubter E-Mail-Werbung!
- Ist der Schadensersatzanspruch i. H. v. 25 Euro angemessen?
Praxishinweis und Fazit zu der gerichtlichen Entscheidung
Das Urteil des LG Heidelberg kann im Ergebnis überzeugen. Zutreffend hat das Gericht im Streitfall festgelegt, dass ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt. Die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen ein Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspruch nach Art. 82 DSGVO besteht, wird in der Rechtsprechung und auch in der Literatur kontrovers diskutiert und unterschiedlich behandelt. Nach der bisherigen Rechtsprechung muss für einen DSGVO-Schadensersatz eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschritten werden, damit ein Schadensersatz überhaupt fällig wird.
Anzeige
Weitere Urteils-Besprechungen der Kanzlei Jöhnke & Reichow zum DSGVO-Schadensersatz können Sie im Folgenden nachlesen:
- AG Pforzheim: DSGVO-Schadensersatz in Höhe von 4.000 Euro für unerlaubt übermittelte Patientendaten
- ArbG Dresden: DSGVO-Schadensersatz in Höhe von 1.500 Euro bei unerlaubter Weitergabe von Gesundheitsdaten
- LG München I: Kein DSGVO-Schadensersatz in Höhe von 6.650 Euro für vermeintlichen Verstoß gegen Auskunftsrechte
- AG Pfaffenhofen: DSGVO-Schadensersatz in Höhe von 300 Euro für unerlaubte E-Mail-Werbung
Weitere Rechtsstreitigkeiten im Bereich des IT-Rechts/Datenschutzrecht nachgelesen werden: Datenschutz.Weitere rechtliche Praxisfälle mit entsprechenden Tipps für die Vermittlerpraxis werden auf dem für Vermittler kostenfreien digitalen Vermittler-Treff besprochen: Anmeldung.
- Datenschutzrecht: Schadensersatz in Höhe von nur 25 Euro bei unerlaubter E-Mail-Werbung!
- Ist der Schadensersatzanspruch i. H. v. 25 Euro angemessen?
Anzeige