Die Lebenserwartung ist zu Corona-Zeiten in den meisten Industriestaaten gesunken: zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Max-Planck-Instituts für demografische Forschung (MPIDR) in Rostock. In Deutschland sank demnach die sogenannte Perioden-Lebenserwartung um knapp dreieinhalb Monate. Für die Perioden-Lebenserwartung haben die Forscher die tatsächliche Lebenserwartung im Jahr 2020 mit den Werten verglichen, die auf Grundlage der Zahlen von 2005 bis 2019 zu erwarten gewesen wären.

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Die Daten haben auch die Anbieter von Risikolebensversicherungen hellhörig werden lassen: Verträge also, mit denen Versicherte ihre Hinterbliebenen für den Fall eines vorzeitigen Todes finanziell schützen. Laut „Versicherungswirtschaft Heute“ denken mehrere Versicherer darüber nach, die Kalkulation der Risikotarife anzupassen: und das bedeutet, die Beiträge raufzusetzen. Mit Blick auf Risikotarife seien „höhere Prämien … durchaus möglich“, berichtet das Fachmagazin.

Doch wie sieht es im Umkehrschluss aus: Wenn also durch ein zeitigeres Ableben der Versicherten weniger Kosten entstehen? Das wäre bei Verträgen der Fall, bei denen das Langlebigkeitsrisiko durch eine lebenslange Rente abgesichert wird. Der Bund der Versicherten (BdV) fordert nun, dass auch bei diesen Angeboten die Kalkulation auf den Prüfstand kommt.

“Sinkende Lebenserwartung müsste sich in höheren Riester-Renten niederschlagen“

„Sinkt die Lebenserwartung wie derzeit beobachtet, müsste sich das in höheren Riester-Renten niederschlagen“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Schon die derzeit üblichen Annahmen zur Lebenserwartung sind nach Ansicht des Versicherungsmathematikers überzogen. „Gerade jetzt müssen die Kalkulationsannahmen der Versicherungswirtschaft auf den Prüfstand gestellt werden. Die Aufsichtsbehörde Bafin ist zum Handeln aufgefordert“, so Kleinlein.

Laut Kleinlein schlagen Änderungen der Lebenserwartung üblicherweise zum Nachteil der Versicherten durch. „Wir erwarten eine Verteuerung bei Risikotarifen, jedoch keine Verbesserung für Renten-Tarife wie zum Beispiel die Riester-Rente“, so der Vorstandssprecher. Ohnehin würden Rententarife seit knapp 20 Jahren mit deutlich überzogenen Annahmen zur Lebenserwartung kalkuliert, hat der Verband schon 2020 moniert. Demnach würden Unternehmen zum Beispiel für heute 37-Jährige mit einer Lebenserwartung von etwa 100 Jahren bis hin zu 150 Jahren kalkulieren, während das Statistische Bundesamt eine Lebenserwartung von lediglich 87 bis 91 Jahren prognostiziere.


Dass die Versicherer bei Leben-Policen mit besonders hohen Lebenserwartungen kalkulieren -und damit zum Nachteil der Verbraucher-, lasse die Gesetzeslage aber zu, erklärt Kleinlein: „Das Aufsichtsrecht gibt den Versicherungsunternehmen die Freiheit, bei solchen Kalkulationsfragen stets gegen die Verbraucherinnen und Verbraucher zu entscheiden“. Hier könne die Aufsichtsbehörde BaFin jedoch einschreiben: mittels eines Rundschreibens und einer besonders strengen Anwendung des Missstandsaufsichts-Prinzips. So kann die BaFin Anordnungen treffen, um verbraucherschutzrelevante Missstände zu verhindern oder zu beseitigen, wenn eine generelle Klärung im Interesse des Verbraucherschutzes geboten erscheint. Hier sei eine Evaluation der Kalkulationsannahmen aus Sicht des BdV dringend geboten.

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