Wer infolge der Coronakrise im März und April geringere Einkünfte hatte, der setzte den Rotstift vor allem bei der privaten Altersvorsorge an. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage von INSA Consulere im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA), einem Think Thank der Finanzwirtschaft.

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Jeder Fünfte mit Einbußen infolge Corona

Laut Umfrage hatten 20 Prozent der Befragten in den beiden zurückliegenden Monaten weniger Einkommen, weil das Gehalt aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung beziehungsweise die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit teilweise oder ganz entfallen sind. Auf 64 Prozent traf dies nicht zu. Der Rest der Befragten machte laut Pressetext des DIA keine Angabe oder hatte die eigenen Finanzen nicht im Blick.

Auffallend: Je größer ein Haushalt war, desto eher musste er auch Einbußen verkraften. Bei den Ein-Personen-Haushalten waren nur 17 Prozent von finanziellen Ausfällen betroffen, bei Vier-Personen-Haushalten hingegen 28 Prozent der Befragten. Ein deutliches Indiz, dass Eltern von Kindern besonders unter den finanziellen Auswirkungen der Krise leiden. Viele müssen bzw. mussten ihre Kinder zuhause betreuen, da Schule und Kindergärten geschlossen hatten - was auf Kosten der Erwerbsarbeit ging.

Darüber hinaus mussten Teilzeitkräfte (31 Prozent) häufiger Einkommensverluste hinnehmen als Vollzeitbeschäftigte (24 Prozent).

Gekappt wird bei Miete, Versicherungen und Altersvorsorge

Wie aber halfen sich jene, die niedrigere Einkünfte hatten als gewöhnlich? Acht Prozent berichteten, dass sie Mietzahlungen aufschieben mussten. 13 Prozent ließen Versicherungsverträge beitragsfrei stellen - und 19 Prozent kürzten die Sparrate für die Altersvorsorge oder stellten sie ganz ein.

„Die Altersvorsorge ist offenkundig einer der Posten, die bei einem finanziellen Engpass zuerst in Frage gestellt werden“, erklärte Klaus Morgenstern, Sprecher des DIA. „Kürzungen bei diesen Verträgen entfalten in aller Regel erst in ferner Zukunft ihre Wirkung und fallen damit leichter.“ Das Institut rät, die bestehenden Verträge nicht ganz aufzugeben, sondern Zahlungen aufzusetzen und sie später wieder aufzunehmen.

Nicht jede Altersvorsorge ist vor dem Zugriff des Staates sicher

Dass bei Versicherungen und Altersvorsorge gekürzt wird, kann einen weiteren Grund haben. Viele Freiberufler oder Menschen mit geringem Einkommen mussten Grundsicherung oder Hartz IV beantragen, wie die „Süddeutsche“ berichtet. Teil des Antrages ist eine detaillierte Vermögensprüfung. Selbstständige können dabei beispielsweise gezwungen sein, Rücklagen fürs Alter zunächst aufzubrauchen.

Zwar sind bestimmte Formen der Altersvorsorge laut §12 SGB II vor der Vermögens-Anrechnung geschützt, wenn der Betroffene Grundsicherung für Arbeitssuchende beantragen muss. Hierzu zählen vereinfacht Rürup-Renten, Riester-Renten, Anwartschaften aus der Betrieblichen Altersvorsorge und Lebensversicherungen mit Verwertungsausschluss bis zum Rentenalter. Aber wer anders für das Alter vorsorgt: etwa mit Aktien oder Sparguthaben, kann gezwungen sein diese Gelder zunächst aufzubrauchen, bis er Unterstützung erhält.

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Hintergrund-Informationen: An der repräsentativen Umfrage, die in der Zeit vom 8. bis 11. Mai stattfand, nahmen 2.061 Personen aus Deutschland ab 18 Jahren teil.

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