Nun legte er auf Twitter nach und schrieb, dass es wenig überraschend sei, dass sich die Sparkassen gegen Änderungen am „Provisionsunwesen“ aussprechen: Schließlich würden sie 8,5 Milliarden Euro Provisionseinnahmen verzeichnen.

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Daran störte sich Christian Prüßing, ein Journalist, der für kapital-markt-intern schreibt. Er hielt Schick entgegen, dass selbst die Verbraucherzentralen Honorare für Geldanlage-Beratung berechnen: 110 Euro pro Stunde. „Bei ca. 25 Mio. Haushalten, die Sparkassen-Kunden sind, wären pro Jahr also für 8,5 Mrd. € nur 3 Stunden VZ-Beratung drin! Was ist jetzt die Definition von ‚teuer‘“, fragt er in seinem Tweet.

Darauf Schick: „Ungeeignete Rechnung. Man braucht nicht jedes Jahr Finanzberatung, wenn sie gut gemacht ist. Ideal sind beim Sparen und Altersvorsorge Langlaufende Verträge. Das ist ja genau das Problem, dass ständig ‚beraten‘ wird, um Produkte zu verkaufen, die der Kunde nicht braucht.“

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Dass das bei Honorarberatern grundsätzlich anders sei, bezweifelt Prüßing in seiner Erwiderung: „Auch für #Honorarberatung ist Vergütung des laufenden Betreuungsaufwandes essentiell, der durch Regulierung induziert wird. Kein Honorarberater kann von Laufkundschaft leben, denen er Portfolio aufsetzt und dann alleine lässt. In UK sind inzw. 74% der 'Honorare' lfd. Service-Fees.“

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