‚Unabhängiger Honoraranlageberater‘ - mit dieser Bezeichnung dürfen sich nur 18 Unternehmen in Deutschland schmücken; darunter das Haftungsdach von Netfonds, die Quirinbank oder auch die Honorarfinanz AG aus Karlsruhe.

Anzeige

Deren Vorstand, Davor Horvat, setzt sich dafür ein, das mögliche Provisionsverbot abzuwenden: Obwohl ein solches Verbot das Geschäftsmodell der Honorarfinanz AG stärken würde.

Zwar würde ein Provisionsverbot zu Kosteneinsparungen für Verbraucher führen und mögliche Interessenskonflikte bei Beratenden reduzieren, so Horvat. Doch andere Regulierungen würden sich sehr viel effektiver zu Gunsten der Verbraucher auswirken und deren Vertrauen in die Finanzberatung stärken, so der Honorarfinanz-Vorstand.

Nach Auffassung von Horvat sollten sich Marktteilnehmer, Branchenverbände und Politiker für bessere Regulierungen und Branchenstandards einsetzen, statt einseitig Provisionen zu kritisieren beziehungsweise zu verteufeln. Horvat schlägt vier Ansatzpunkte vor, um die von ihm angemahnte ‚bessere Regulierung‘ zu erreichen:

  • Zugangsbeschränkungen für freie Finanzberater: In der Finanzberatung sollten nur Menschen tätig sein, die mindestens eine zweijährige Berufsausbildung mit bestandener IHK-Prüfung genossen haben. Berufserfahrung der vergangenen Jahre könnte angerechnet werden.
  • Provisionsdeckel: Zur Reduzierung von Interessenskonflikten, bei denen die Provisionshöhe dem tatsächlichen Bedarf von Verbrauchern entgegenstehen könnte, sollte ein vom Gesetzgeber vorgegebener Provisionsdeckel genügen, meint Horvat und ergänzt: „Somit würden auch strukturierte Finanzorganisationen, die mit Überprovisionen ihre Karrieremodelle finanzieren, nicht mehr auf maximalen Verkaufserfolg ausgerichtet sein.“
  • Honorar-Gebührenordnung: Zur Stärkung der Honorarberatung erwartet Horvat dringend eine feste Gebührenordnung wie die für Steuerberater oder Rechtsanwälte. Dies würde für Transparenz gegenüber Verbrauchern sorgen und verhindern, dass einzelne Honorarberater ihre Produktempfehlungen als Provisionsersatzmodell und für überzogene Honorarrechnungen nutzen. Beratungshonorare sollten steuerabzugsfähig beziehungsweise wie Provisionen auch von der Umsatzsteuer befreit sein.
  • Keine Mischmodelle: Der Gesetzgeber sollte bei Finanzberatungsfirmen eine klare Trennung zwischen Vertrieb gegen Provision und Beratung gegen Honorar erwirken, findet Horvat. Die gegenwärtigen Mischmodelle, in denen nebeneinander einzelne Produkte gegen Provision verkauft und andere gegen Honorar empfohlen werden, würden bei Verbrauchern nur zu Irritationen führen, so der Vorstand.

Aus Sicht von Horvat würde ein generelles Provisionsverbot auch Absicherungsbereiche betreffen, die garnicht ursächlich für Verwerfungen im Finanzvertrieb sind. Dazu zählen vor allem die Absicherungen von Sach- und Biometrie-Risiken. Die meisten Benachteiligungen für Verbraucher entstünden bei Anlageprodukten und insbesondere auch bei Fondspolicen, die oftmals mit viel zu hohen Provisionen und Produktkosten belegt seien. Hier könnten ebenfalls gesetzliche Vorschriften zur Kenntlichmachung eingezogen werden, schlägt Horvat vor.

Anzeige