Joachim Zech sieht das pragmatisch und plädiert dafür, die Zielgruppe im Auge zu behalten. „Fast jede politische Gruppierung will mehr Staatsbedienstete. Wie auch immer die Wahl also ausgehen wird: Die Aussage, dass es sich bei Beamten um eine wachsende Zielgruppe handelt, bleibt richtig.“

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Auch Heiko Scholz zeigt sich eher entspannt. Das „Leben am Rande der Bürgerversicherung“ sei für ihn nichts neues. „Das duale System aus PKV und GKV hat seine Leistungsfähigkeit auch während der Pandemie unter Beweis gestellt und ist als Ganzes sehr, sehr wertvoll“, so Scholz. Vor der Einführung der ‚Einheitskasse‘ müssten auch verfassungsrechtliche Bedenken geklärt werden - vor allem hinsichtlich der etwa 300 Milliarden Euro Alterungsrückstellungen, die die PKVen für ihre Kunden angesammelt haben. Die schlichte ‚Überführung‘ dieser Gelder ins Alt-System käme einer Enteignung gleich und würde damit den im Grundgesetz verankerten Eigentumsschutz verletzen.

Gerade mit Blick auf Beamte müsste die Frage erlaubt sein, so Scholz, ob das ‚Hamburger Modell‘ überhaupt das richtige sei. Nachahmer sind Mangelware, pflichtet Zech bei. Scholz und Zech sind sich in dieser Frage einig: Käme - allen Gegenargumenten zum Trotz - dennoch eine ‚Bürgerversicherung‘, würde die Umsetzung dauern. Diese Zeit könnten die Unternehmen nutzen, sich einzustellen und anzupassen. Sollte es also nötig werden, lassen sich die in der Kooperation gewonnenen Erkenntnisse sicher auch dafür nutzen.

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