Auch der Formulierungsentwurf des BMF löst unseres Erachtens das Problem nicht. Ein Provisionsdeckel ist zu kurz gedacht. Die Diskussion um einen Provisionsdeckel suggeriert, dass sich dadurch die Zielsetzung der Kreditinstitute mit ihrer ‚Kreditberatung‘ ändern ließe. Sie reduziert in unzulässiger Weise das Verbraucher benachteiligende Anbieterverhalten auf die Höhe der vereinnahmten Provision – so, als ob der aktive Verkauf von Versicherungen an Verbraucher mit Kreditbedarf plötzlich bedarfsgerecht würde, wenn nur die Provision etwas geringer wäre. Der Entwurf sieht im Übrigen auch nicht vor, den bereits eingetretenen Schaden bei den vielen Verbrauchern, den sie mit den Produkten der Restschuldversicherungen erlitten haben, zu beseitigen.

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Was genau sollte der Gesetzgeber Ihrer Ansicht nach also tun?

Die Beseitigung der seit vielen Jahren bekannten Missstände ist dadurch zu erreichen, dass die Prämien der Restschuldversicherung und sonstiger Nebenkosten immer in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden müssen. Und was die Entschädigung angeht, kann Großbritannien als Beispiel gelten.

Kommen wir auf die Folgen der Pandemie zu sprechen. In welchen Versicherungssparten beobachteten Sie Auswirkungen?

Sehr viele Anfragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie betreffen Reiseversicherungen, insbesondere Reiserücktrittskostenversicherungen. Deshalb haben die Verbraucherzentralen besonders häufige Fragen gesammelt, beantwortet und im Internet zusammengestellt.

Welche Folgen könnten Kurzarbeit, Sparzwang bei Privathaushalten und Insolvenzwelle bei Gewerbetreibenden für die Gesellschaft haben? Und wie könnte man dem entgegenwirken?

Im Verbraucherinsolvenzverfahren gab es zuletzt einige Änderungen, nach denen eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren möglich geworden ist. Darüber hinaus sollte der steigende Unterstützungsbedarf von Betroffenen durch den Ausbau von gemeinnützigen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen besser abgedeckt werden.

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Hinweis: Das Interview erschien zuerst im Versicherungsbote Fachmagazin 01/2021.

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