Verbraucher haben im Jahr 2020 genau 9.981 schriftliche Beschwerden bei der Bundesnetzagentur eingereicht, mit denen sie sich über unerlaubte Telefonwerbung von Versicherern und Finanzdienstleistern beklagten. Damit ist die Finanzbranche für mehr als jede sechste Beschwerde verantwortlich. Das geht aus einem Pressetext der Behörde hervor. Zuerst hat das Magazin procontra-online.de auf die Zahlen aufmerksam gemacht.

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Damit ist die Zahl der Beschwerden über Versicherer und Finanzdienstleister gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegen. 2019 wurden noch 5.961 Fälle gezählt: das bedeutet ein Plus binnen Jahresfrist von satten 67,44 Prozent.

„Die Beschwerden betrafen nach wie vor besonders häufig Werbeanrufe zu Versicherungs- und Finanzprodukten sowie zu Energieversorgungsprodukten“, berichtet folglich auch die Bundesnetzagentur. Ein weiteres häufiges Beschwerdethema seien aggressiv beworbene Zeitungs-Abos, während die Zahl der Beschwerden zu Telekommunikations-Dienstleistungen -zum Beispiel Handyverträge- rückläufig sei.

Bußgelder bis 300.000 Euro

Um welche Unternehmen und Dienstleister es sich im konkreten Fall handelt, teilt die Bundesnetzagentur nicht mit. Unerlaubte Telefonwerbung bzw. ein sogenannter Cold Call liegt vor, wenn ein Verbraucher einen Werbeanruf erhalten hat, in den dieser zuvor nicht ausdrücklich einwilligte. Das ist gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten und kann mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 Euro geahndet werden.

Die Behörde kann zwar Bußgelder gegen die ermittelten Unternehmen verhängen - ist aber nicht berechtigt, die geschädigten Personen zu beraten, wenn sie etwa zivilrechtliche Ansprüche durchsetzen wollen. Auch Strafanzeigen nimmt die Bundesnetzagentur nicht entgegen - teilt den Strafverfolgungsbehörden aber Tatsachen mit, die den Verdacht einer Straftat begründen. Dennoch raten die Bonner explizit, dass sich Personen an die Polizei und Strafverfolgungs-Behörden wenden, wenn sie glauben Opfer einer Straftat geworden zu sein.

Tatsächlich ist auch das Bußgeld gestiegen, das überführte Unternehmen in 2020 zahlen mussten: 2020 wurden insgesamt 1.351.500 Euro verhängt. 2019 waren es noch 1.309.500 Euro: ein Anstieg um 3,21 Prozent. Ob die Bußgelder tatsächlich abschreckend wirken, darüber lässt sich streiten: Die verhängten Bußen liegen zwischen 1.000 und 300.000 Euro.

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Aufgeschwatzte Verträge - und aggressive Beschimpfungen

Welche zweifelhaften Methoden die Anrufer anwenden, geht ebenfalls aus dem Pressetext hervor: "Auch hinsichtlich der Art und Weise der Gesprächsführung musste die Bundesnetzagentur besonders schwere Verstöße feststellen. So kam es vermehrt dazu, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern am Telefon oder im Nachgang ungewollt Verträge untergeschoben wurden. In anderen Fällen verschleierten die Anrufer systematisch die Identität ihrer Auftraggeber oder traten sogar als Behördenvertreter auf, um das Vertrauen der Angerufenen zu erschleichen", berichtet die Behörde. Und nicht nur das: Manche Anrufer hätten ihre Gesprächspartner mit aggressiven Beschimpfungen eingeschüchtert und mit dutzenden Anrufen überzogen.

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