Verbraucher haben im Jahr 2021 genau 11.154 schriftliche Beschwerden bei der Bundesnetzagentur eingereicht, mit denen sie sich über unerlaubte Telefonwerbung von Versicherern und Finanzdienstleistern beklagten. Damit ist die Finanzbranche für rund jede siebte Beschwerde verantwortlich. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Wert um 11,8 Prozent gestiegen. Anno 2020 zählte die Behörde nur 9.981 Fälle. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.

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Die vermehrten Anrufe kommen aber nicht nur aus dem Bereich der Versicherungs- und Finanzbranche. Denn im Jahr 2021 ist die Zahl der bei der Bundesnetzagentur eingegangen schriftlichen Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe auf 79.702 gestiegen. Das ist ein neuer Höchststand. 2020 waren es noch 63.273. Dies bedeutet einen Zuwachs von 26 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Beschwerden betrafen nach wie vor besonders häufig Werbeanrufe zu Energieversorgungsprodukten gefolgt von Versicherungs- und Finanzprodukten. Ein weiteres häufiges Beschwerdethema bildeten aggressiv beworbene Zeitschriftenabonnements sowie Gewinnspiele.

Ob der erhöhten Anzahl der Beschwerden will die Behörde weiter scharf vorgehen: "Wir gehen weiterhin mit Nachdruck gegen die Unternehmen vor, die unerlaubte Telefonwerbung betreiben", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Bei ihren Ermittlungen stellte die Bundesnetzagentur ein deutlich gestiegenes Aufkommen an Werbeanrufen fest, bei denen die Anrufer den Empfängern entweder gar keine Rufnummer anzeigten oder missbräuchlich eine häufig im Tagesrhythmus wechselnde falsche Rufnummer aufsetzten. Hierdurch machten sie es den Verbraucherinnen und Verbrauchern besonders schwer, Werbeanrufe zu erkennen und ihren Eingang zu verhindern. Zudem erschwerten die Anrufer mit ihrem verschleiernden Verhalten die Ermittlungen der Bundesnetzagentur wegen unerlaubter Telefonwerbung. Künftig haben Täter in diesen Fällen jedoch mit deutlich höheren Bußgeldern zu rechnen. Denn zum 1. Dezember 2021 erhöhte der Gesetzgeber den Bußgeldrahmen für Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen von bislang 10.000 Euro auf künftig 300.000 Euro.

Um welche Unternehmen und Dienstleister es sich im konkreten Fall handelt, teilt die Bundesnetzagentur nicht mit. Unerlaubte Telefonwerbung bzw. ein sogenannter Cold Call liegt vor, wenn ein Verbraucher einen Werbeanruf erhalten hat, in den dieser zuvor nicht ausdrücklich einwilligte. Das ist gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten und kann mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 Euro geahndet werden.

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Tatsächlich ist auch das Bußgeld gestiegen, das überführte Unternehmen in 2021 zahlen mussten: 2021 wurden insgesamt 1.435.000 Euro verhängt; 2020 wurden insgesamt 1.351.500 Euro verhängt. Ob die Bußgelder tatsächlich abschreckend wirken, darüber lässt sich streiten: Die verhängten Bußen liegen zwischen 1.000 und 300.000 Euro.

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