Check24 hat Ärger mit dem Verbraucherschutz. Demnach reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband vor dem Landgericht München Klage gegen das Vergleichsportal ein, weil der Vergleich von Girokonten nicht die gesetzlichen Vorgaben erfülle. Das berichtet das "Handelsblatt" am Dienstag.

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Kein umfassender Marktüberblick?

Konkret verstoße der Kontovergleich gegen das Zahlungskontengesetz, so der Vorwurf. Darin wird den Anbietern von „unabhängigen“ Konto-Vergleichen vorgegeben, dass sie Interessierten einen ausreichenden Marktüberblick bieten müssen. Das aber könne Check24 nicht erfüllen, weil das Münchener Unternehmen nur 556 Konten von insgesamt 1.700 Bankhäusern liste, kritisiert der Dachverband der Verbraucherzentralen: weniger als ein Drittel des Marktes.

Zudem seien die Banken oft nur mit einem einzigen Kontomodell erfasst, obwohl die Geldhäuser mehrere verschiedene Girokonten in ihrem Schaukasten haben, so ein weiterer Kritikpunkt. Verbraucher könnten so zu Abschlüssen verleitet werden, dessen Grundlage ein unvollständiger und intransparenter Marktvergleich sei.

Mit dem Zahlungskontengesetz wurde die sogenannte EU-Zahlungskontenrichtlinie umgesetzt. Sie schreibt allen Mitgliedsstaaten vor, dass Verbrauchern ein kostenloser Zugang zu mindestens einer Webseite bereitgestellt werden müsse, auf der sie Kontokonditionen vergleichen können. Diese Seite muss unabhängig von finanziellen Interessen sein. Deutschland ging hierbei einen eigenen Weg: Webanbieter mussten sich beim Bundeswirtschaftsministerium für einen solchen Vergleich bewerben und ihr Angebot entsprechend zertifizieren lassen.

Keine Provisionen: Check24 verdient am Kontovergleich nichts

Doch anstatt dass sich die Webseiten um den „Job“ rissen, war Check24 bisher der einzige Anbieter, der sich für einen Kontovergleich bereiterklärt hatte. Nicht von ungefähr: Die Angebote einzupflegen und aktuell zu halten, erfordert viel Arbeit und regelmäßige Updates. Aufgrund fehlender Schnittstellen bei den Banken ist das ein aufwendiges Prozedere: Die Tarife müssen teils manuell eingepflegt und aktuell gehalten werden, wie eine Sprecherin gegenüber dem Versicherungsboten berichtet. Es gibt Banken, die Änderungen ihrer Geschäftsbedingungen fürs Girokonto nur in den Filialen kommunizieren: per schriftlichem Aushang.

Diesen Aufwand betreibt Check24 „für einen Vergleich, an dem wir nichts verdienen“, so die Sprecherin. Denn die Konten direkt abschließen können Kundinnen und Kunden bei Check24 nicht, folglich fließen auch keine Provisionen. Das Online-Portal erhofft sich vielmehr, dass über den kostenlosen Service Verbraucherinnen und Verbraucher auch auf kostenpflichtige Angebote der Webseite aufmerksam werden: unter anderem sind die Münchener als Versicherungsmakler registriert. Seit August 2020 ist der Girokonto-Vergleich online.

Vergleich ist zertifiziert

Umso mehr wundert man sich nun im Hause Check24 über die Klage. Denn nicht nur hat sich das Portal erfolgreich beim Bundeswirtschaftsministerium um die Plattform beworben - Es hat seinen Vergleich auch vom TÜV Rheinland abnehmen lassen und kann entsprechend ein Zertifikat vorweisen, dass man die gesetzlichen Vorgaben erfülle. Mit anderen Worten: Check24 weiß sowohl das Bundesfinanzministerium als auch den TÜV auf seiner Seite.

Entsprechend positioniert sich CEO und Geschäftsführer Christoph Röttele. “Check24 hat bei dem zertifizierten Girokontenvergleich exakt die Kriterien umgesetzt, die vom Gesetzgeber definiert, und vom TÜV zertifiziert worden sind. Die Tarife in dem Vergleich werden von unseren Mitarbeiter*innen manuell für die Verbraucher erfasst und regelmäßig aktualisiert. Wir sind stolz darauf, dass wir laut Aussagen des Finanzministeriums, mit dieser Webseite in Europa durchaus als Vorreiter gelten können. Wir haben für die Verbraucher viel Zeit und Geld in den zertifizierten Girokontenvergleich investiert – auch wenn wir dafür keine Provision erhalten. Allerdings benötigen wir als Unternehmen einen rechtssicheren Rahmen – liegt der nicht vor, müssten wir den Vergleich abstellen“, sagte Röttele dem Versicherungsboten.

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Zudem erfasse man alle Großbanken, Sparkassen und Volksbanken sowie die Top-50-Onlineanbieter, argumentiert Check24 weiter. Entsprechend der Bilanzsumme würden 80 Prozent aller deutschen Kreditinstitute abgedeckt. Dass man bei einigen Banken nur wenige Kontomodelle liste, sei darauf zurückzuführen, dass nicht alle ihre Konditionen transparent zur Verfügung stellen: Hier solle der Gesetzgeber für mehr Transparenz sorgen.

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