Bereits seit 2018 sieht das EU-Recht vor, dass den Bürgerinnen und Bürgern in den Mitgliedstaaten ein kostenloser Girokontovergleich zur Verfügung stehen soll. Dieser soll alle wichtigen Konditionen für Bankgeschäfte aufzeigen: und die dafür anfallenden Gebühren. Zum Beispiel, was eine Überweisung kostet, Bargeld-Abhebungen oder die Konditionen für Tages- und Festgeld.

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Doch Deutschland hinkte wieder hinterher - und wird es weiter tun. Nachdem die frühere Bundesregierung ein entsprechendes Portal ausgeschrieben hatte, damit sich private Anbieter dafür bewerben konnten, erhielt zunächst Check24 den Zuschlag. Und musste den Vergleich wegen fehlender Marktabdeckung wieder offline nehmen, nachdem die Verbraucherzentralen dagegen geklagt hatten. Man wies schlicht zu wenige Konten aus. Dann sprang die „Stiftung Warentest“ ein: und bot sogar noch weniger Konten zum Vergleich als Check24. Schließlich wurde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beauftragt, ein solches Portal einzurichten.

Mit einer schnellen Umsetzung ist jedoch nicht zu rechnen. Wie das „Handelsblatt“ am Donnerstag berichtet, wird ein solcher Vergleich auch 2023 noch nicht zur Verfügung stehen. „Wir gehen davon aus, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Jahr noch nicht auf die Website zugreifen können“, sagte eine Sprecherin dem „Handelsblatt“. Zwar habe die Bundesregierung mit einem Entwurf für ein sogenanntes Zukunftsfinanzierungsgesetz die Pläne weiter konkretisiert. Aber über die konkrete Ausgestaltung der Webseite bestehe noch Uneinigkeit.

Verbraucherschutz drängt auf unkommerzielles Portal

Lob für die BaFin-Pläne erhielt die Bundesregierung immerhin vom Verbraucherschutz. Der Dachverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hielt es von Anfang an für einen Fehler, dass die Regierung das Projekt zunächst für kommerzielle Anbieter ausgeschrieben hatte. Der Verband sah einen Interessenkonflikt: Vergleichsportale wie Check24 erhalten auch Provisionen von Banken, zum Beispiel für die Vermittlung von Tagesgeldkonten. Die Befürchtung war, dass bestimmte Anbieter bevorzugt werden könnten.

Und dieser Konflikt könnte weiter schwelen. Laut „Handelsblatt“ sieht der aktuelle Gesetzentwurf vor, dass sich künftig auch private Anbieter für eine Vergleichswebseite zertifizieren lassen können. Es bestehe die Gefahr, dass die Vergleichsergebnisse verzerrt würden, weil die Anbieter unter anderem an Provisionen verdienen und nicht die gesamte Angebotspalette abbildeten, gibt Ramona Pop zu bedenken, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes.

Mammutaufgabe - fragwürdiger Nutzen für die Vergleichsanbieter

Es ist aber ohnehin zu bezweifeln, dass private Anbieter diese Aufgabe übernehmen wollen. Nachdem die Bundesregierung ein entsprechendes Portal ausgeschrieben hatte, bewarb sich Check24 als einziger Anbieter. 613 Konten wies das Vergleichsportal aus. Eine Provision erhielten die Münchener dafür nicht, auch war direkt über die Webseite kein Abschluss bzw. kein Wechsel eines Bankkontos möglich. Check24 hätte bestenfalls indirekt von der Wechselbereitschaft der Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren können: Schließlich bietet das Unternehmen an anderer Stelle entsprechende -provisionsgebundene- Angebote an.

Trotz der ausgewiesenen 613 Konten erklärte das Landgericht München das Girokonto-Portal von Check24 für unzulässig, nachdem die Verbraucherzentralen dagegen geklagt hatten. Laut Statista wurden Ende 2019 genau 1.717 Banken und Sparkassen im Bundesgebiet gezählt: Check24 wies nur 550 aus. Zu wenig, um die EU-Vorgaben zu erfüllen. Aktuell können die Bürgerinnen und Bürger einen Vergleich auf der Webseite von Stiftung Warentest kostenfrei nutzen: Der aber sogar deutlich weniger Konten einbezieht.

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Und die Aufgabe ist alles andere als trivial. Nicht nur, dass eine immense Anzahl von Kontomodellen und Anbietern erfasst und abgebildet werden muss. Die Daten müssen auch tagesaktuell sein. Entsprechend müssen sie regelmäßig gepflegt und aktualisiert werden. Das gilt für eine Branche, in der die Banken ihre Gebühren gerne verstecken - und die wiederholt durch mangelnde Transparenz gegenüber den Kundinnen und Kunden aufgefallen ist. Mit Blick auf die zu sammelnden Daten kann die BaFin-Aufsicht einen entscheidenden Vorteil bieten. Laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sind die Zahlungsdienstleister verpflichtet, Änderungen von Bankentgelten innerhalb von drei Tagen an die Aufsichtsbehörde zu melden, berichtet das "Handelsblatt".

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