Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat vor dem Landgericht München eine Unterlassungsklage gegen Check24 eingereicht - und das Vergleichsportal zieht nun Konsequenzen. Der Finanzdienstleister hat den beanstandeten Vergleich von Girokonten abgeschaltet. Ursache für diesen Schritt sei die unklare Rechtslage, wie eine Sprecherin gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) berichtet.

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Die Verbraucherschützer hatten bemängelt, dass der Vergleich aktuell nur 613 Konten von insgesamt 1.700 Banken berücksichtige. Zudem seien die Banken oft nur mit einem einzigen Kontomodell erfasst, obwohl die Geldhäuser mehrere verschiedene Girokonten anbieten würden. Verbraucher könnten so zu Abschlüssen verleitet werden, dessen Grundlage ein unvollständiger und intransparenter Marktvergleich sei. Auch seien die Daten nicht immer aktuell, sondern um Wochen veraltet.

EU-Richtlinie soll Vergleich von Girokonten ermöglichen

Die Sache ist jedoch nicht ganz so deutlich, wie die Verbraucherzentralen annehmen. Denn der Girokonten-Vergleich von Check24 war vom TÜV Saarland zertifiziert wurden - und auch das Bundesfinanzministerium gab sein Okay. Fakt ist: Das Vergleichsportal verdient nichts daran. Die Konten kann man nicht auf der Webseite abschließen, folglich erhält man auch keine Provision von den Banken.

Die Abschaltung des Portals könnte aber ein Problem für die Politik werden. Denn der zertifizierte Vergleich war bisher das einzige Angebot in Deutschland, um eine EU-Richtlinie für mehr Transparenz bei Girokonten umzusetzen. Sie schreibt allen Mitgliedsstaaten vor, dass Verbrauchern ein kostenloser Zugang zu mindestens einer Webseite bereitgestellt werden müsse, auf der sie Kontokonditionen vergleichen können. Diese Seite muss unabhängig von finanziellen Interessen sein. Ziel ist, dass die Verbraucher Einblick in zentrale Daten der Konten erhalten: etwa Dispo- und Kontoführungsgebühren.

Die Bundesregierung entschied sich für einen Sonderweg, um die EU-Vorgaben umzusetzen. Statt selbst ein Portal anzubieten, setzte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) ein spezielles Zertifizierungs-Verfahren in Kraft. Private Vergleichsplattformen sollten sich für eine entsprechende Girokonten-Plattform bewerben können, indem sie nachweisen, dass sie die Voraussetzungen erfüllen. Doch statt dass sich die Finanzportale um dieses Zertifikat rissen, war die Nachfrage enttäuschend. Allein Check24 war bereit, einen entsprechenden Girokonten-Vergleich bereitzustellen.

Entsprechend verwundert zeigten sich die Düsseldorfer von der Klage des Verbraucherzentrale-Dachverbandes. Denn der TÜV Saarland hat Check24 ein entsprechendes Zertifikat nach dem Zahlungskontengesetz gegeben. “Check24 hat bei dem zertifizierten Girokontenvergleich exakt die Kriterien umgesetzt, die vom Gesetzgeber definiert, und vom TÜV zertifiziert worden sind“, hatte sich eine Sprecherin bereits gegenüber dem Versicherungsboten positioniert. Auch das Finanzministerium positioniert sich zugunsten des Vergleichsportals: „Wir sehen keinen Anlass, die Bewertung des TÜV Saarland in Zweifel zu ziehen“, positionierte sich ein Sprecher gegenüber der FAZ.

Viele Daten müssen händisch eingepflegt werden

Dass es mit dem zertifizierten Girokonto-Vergleich mitunter Probleme geben kann, räumte auch eine Sprecherin von Check24 gegenüber dem Versicherungsboten ein: Sieht die Verantwortung aber auch bei den Banken. Die Angebote einzupflegen und aktuell zu halten, erfordere viel Arbeit und regelmäßige Updates. Aufgrund fehlender Schnittstellen bei den Banken ist das ein aufwendiges Prozedere: Die Tarife müssen teils von Hand eingepflegt und aktuell gehalten werden, „für einen Vergleich, an dem wir nichts verdienen“. Nicht immer teilen die Geldhäuser zudem Neues bei den Geschäftsbedingungen mit: Mehraufwand in einer Zeit, in der viele Banken noch papierene Aushänge in Filialen aufhängen, um Kundinnen und Kunden zu informieren.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband positioniert sich nun erneut gegenüber der Frankfurter Allgemeinen. Man klage nicht gegen die Zertifizierung des Giro-Vergleichs, sondern gegen die Umsetzung von Check24. Vor allem aufgrund der geringen Marktabdeckung verstoße diese gegen das Zahlungskontengesetz und gleichsam gegen die zugrundeliegende EU-Richtlinie. Während die Verbraucherschützer argumentieren, das Portal würde nur ein Drittel der existierenden Kreditinstitute listen, so beruft sich Check24 alternativ auf die Bilanzsumme der vertretenen Institute: Diese würde 80 Prozent des deutschen Banksektors abdecken.

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Laut FAZ will Check24 eventuell nachbessern - Es sei aber unwahrscheinlich, dass der zertifizierte Girokonto-Vergleich wieder online gehe, wenn die Verbraucherzentrale ihre Klage nicht zurückzieht. VZBV-Chef Klaus Müller fordert nun, das Portal an einen unabhängigen Träger zu geben: zum Beispiel an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) oder die Stiftung Warentest. Diese würden aber auch die Probleme erben: fehlende Transparenz bei den Banken sowie fehlende Schnittstellen. Und entsprechend Personal für die Aufgabe abstellen müssen.

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