Hintergrund: Rechtsschutzversicherungen übernehmen eine besondere Funktion im Versicherungsmarkt. Sie schützen Versicherte vor den finanziellen Folgen juristischer Auseinandersetzungen und übernehmen – je nach vereinbartem Leistungsumfang – unter anderem Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten sowie Ausgaben für außergerichtliche Verfahren. Damit ermöglichen sie es vielen Verbrauchern überhaupt erst, ihre rechtlichen Ansprüche durchzusetzen oder sich gegen Forderungen zu verteidigen, ohne unkalkulierbare Kostenrisiken tragen zu müssen.

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Entsprechend hoch sind die Erwartungen an einen Rechtsschutzversicherer. Im Leistungsfall kommt es häufig nicht nur auf die Kostenübernahme an, sondern auch auf schnelle Entscheidungen, verständliche Kommunikation und eine verlässliche Begleitung während oft langwieriger rechtlicher Auseinandersetzungen. Umso interessanter ist die Frage, welchen Versicherern es gelingt, ihre Kunden mit ihrer Dienstleistungsqualität besonders zu überzeugen. Antworten darauf liefert die aktuelle Studie „Deutschlands beste Dienstleister 2026“ von ServiceValue und Handelsblatt.

Was wurde untersucht?

Grundlage der Untersuchung „Deutschlands beste Dienstleister im Versicherungswesen“ ist eine repräsentativ ausgesteuerte Online-Kundenbefragung über ein externes Online-Access-Panel. Die hier betrachtete Kategorie „Rechtsschutzversicherer“ ist Teil einer branchenübergreifenden Untersuchung, für die im Mai 2026 insgesamt 100.217 Kundenurteile zu 593 Dienstleistern aus 21 Kategorien des Versicherungswesens erhoben wurden.

Jeder Dienstleister wurde in mehreren Befragungswellen jeweils rund 1.000 Personen zur Bewertung angezeigt. Für das Ranking wurden ausschließlich Antworten von Befragten berücksichtigt, die innerhalb der vergangenen 24 Monate Leistungen des jeweiligen Unternehmens in Anspruch genommen hatten. Jeder Teilnehmer erhielt lediglich eine überschaubare Auswahl von Anbietern zur Bewertung beziehungsweise zur Angabe, ob er diese überhaupt beurteilen kann.

Die konkrete Fragestellung lautet:

„Wenn Sie alle Ihre Erwartungen, Erfahrungen und Informationen aus den letzten 24 Monaten zusammenfassen, wie bewerten Sie insgesamt folgende Unternehmen / Anbieter in Bezug auf andere Unternehmen / Anbieter der Kategorie Rechtsschutzversicherer? Nehmen Sie bitte auch eine Bewertung vor, falls Sie kein anderes Unternehmen / Anbieter der Kategorie kennen.“

Die Teilnehmer bewerten die Unternehmen auf einer sechsstufigen Skala:

  • 1 = „der beste Anbieter“ (am besten in der Kategorie)
  • 2 = „besser als die meisten Anbieter“
  • 3 = „ein guter Anbieter“
  • 4 = „weder noch“
  • 5 = „kann ich nicht beurteilen“
  • 6 = „ist mir nicht bekannt“

Für jedes Unternehmen wird anschließend aus allen gültigen Bewertungen (Antworten 1 bis 4) ein ungewichteter Mittelwert gebildet. Unternehmen, deren Mittelwert besser ausfällt als der Durchschnitt ihrer Kategorie, erhalten die Auszeichnung „Beste Dienstleister“. Der jeweils bestplatzierte Anbieter einer Kategorie wird als „Bester Dienstleister“ ausgezeichnet.

Was die Studie leisten kann – und was nicht

Die Ergebnisse zeigen, welche Rechtsschutzversicherer von ihren Kunden insgesamt als besonders gute Dienstleister wahrgenommen werden. Erfasst wird dabei die Gesamtbewertung eines Unternehmens auf Grundlage der Erwartungen, Erfahrungen und Informationen der vergangenen 24 Monate.

Für die Einordnung der Ergebnisse ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Studie nicht erkennen lässt, welche Berührungspunkte zwischen Kunde und Versicherer das Urteil geprägt haben. Die Bewertung kann sich auf einen vergleichsweise unverbindlichen Kontakt – etwa eine Service- oder Informationsmail, einen Newsletter oder eine Pressemitteilung – ebenso stützen wie auf eine telefonische Rechtsberatung, die Bearbeitung einer Deckungsanfrage oder die Begleitung eines komplexen Rechtsstreits. Die Studie weist diese unterschiedlichen Kontakt- und Leistungssituationen nicht getrennt aus.

Hinzu kommt, dass sich die Kontakte zwischen Kunden und Rechtsschutzversicherern deutlich unterscheiden können. Während manche Versicherte über Jahre hinweg keinen Leistungsfall melden, nehmen andere ihren Versicherer mehrfach wegen Rechtsberatungen, Deckungsanfragen oder gerichtlicher Auseinandersetzungen in Anspruch. Welche dieser Berührungspunkte der Bewertung zugrunde liegen, lässt sich aus der Studie jedoch nicht erkennen.

Die Studie misst damit vor allem die subjektive Wahrnehmung der Dienstleistungsqualität aus Kundensicht – unabhängig davon, ob diese auf einem unverbindlichen Servicekontakt oder auf Erfahrungen aus einem komplexen Leistungsfall beruht. Sie ersetzt weder eine Analyse der Tarifqualität noch eine Bewertung des Leistungsumfangs, der Versicherungsbedingungen oder der Regulierungspraxis einzelner Rechtsschutzversicherer. Weitere Ergebnisse sowie ein Studiensteckbrief sind auf der ServiceValue-Webseite enthalten.

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