Keine Ersatzperson
: Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit ergänzt und verändert werden. Wenn sich Partner gegenseitig bevollmächtigen, ist das wichtigste Problem damit gelöst und die Betreuung vermieden. Zu einem späteren Zeitpunkt kann man in aller Ruhe noch eine Ersatzperson benennen, falls der Partner ausfällt.

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Margit Winkler leitet als Geschäftsführerin das Institut Generationenberatung.Pressefoto Institut Generationenberatung

Keine geeignete Vertrauensperson
: Eine Vorsorgevollmacht soll nichts anderes als den Alltag regeln, beispielsweise Briefe entgegennehmen und beantworten oder mit dem ambulanten Dienst Verträge abschließen. Wer jemanden hat, der unterstützt, kann damit recht weit kommen und das Gericht überwacht mit der Betreuung den Rest, vielleicht die Finanzen. Also: Teilvollmachten nutzen!

Kein Zeitdruck: Die Einrichtung der Vorsorgedokumente ist häufig ein „lange-Bank-Thema“. Solange der Bedarfsfall nicht einritt, läuft ja alles ohne Probleme. Die meisten beugen aber mit Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen zumindest finanziell vor. Damit alles reibungslos funktioniert, wenn es zur Auszahlung kommt, ist eine Vorsorgevollmacht notwendig.

Angst vor Missbrauch: Sobald die bevollmächtigte Person das Dokument in Händen hält, kann sie im Namen des Vollmachtgebers alle im Dokument genannten Geschäfte ausführen. Das kann bis zur Beleihung oder Verkauf der Immobilie gehen. Daher empfiehlt sich unbedingt die professionelle Verwahrung (IGB-Service), die erst im Bedarfsfall die Originale herausgibt. Damit ist das Risiko stark gemindert.


Sorge ums Vermögen: Nur mit notariellen Urkunden (und seit ein paar Jahren auch mit Bestätigung der Betreuungsbehörde) sind Beleihung und Verkauf von Immobilien überhaupt möglich. Es gibt immer wieder Fälle, in denen Fremde oder Kinder, die bevollmächtigt sind, das ausnutzen. Da die Vollmacht eigentlich zur Reglung des Alltages ist, empfehlen wir anwaltliche Urkunden, die Immobiliengeschäfte ausschließen. Wer möchte, kann zudem den Umgang mit Vermögen einschränken.


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Gleichbehandlung der Kinder: 
Häufig kommt es vor, dass Eltern mehrere Kinder benennen, die im Außenverhältnis alleine entscheiden und sich im Innenverhältnis abstimmen sollen. Doch die bevollmächtigte Person sollte jemand sein, der den Vollmachtgeber gut kennt und aufgrund seiner Persönlichkeit dessen Willen durchsetzt – notfalls mit Anwalt. Das ist ein weiterer Grund für die anwaltliche Vollmacht. Unter diesem Gesichtspunkt werden nicht alle Kinder infrage kommen und die Familie tut gut daran, miteinander darüber zu sprechen.

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