Mitte August 2020 die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) der Europäischen Kommission Vorschläge zur Ausgestaltung der Europarente Pepp übermittelt. Diese beinhalten zwei Entwürfe für delegierte Rechtsakte. Enthalten sind auch zwei Informationsdokumente. Unter anderem geht es darum, wie die Kundeninformationen ausgestaltet sein sollen, die Kunden vor dem Abschluss erhalten. Nun muss die EU-Kommission die Gesetzesvorlage als delegierte Rechtsakte vorbereiten. Diese muss anschließend vom Europäischen Rat und dem Europaparlament verabschiedet werden.

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Damit rückt Pepp langsam näher. Lange hat es gedauert: Denn seit 2014 schraubt die EIOPA am Rentenprodukt. Diese solle nicht weniger als einheitliche Mindeststandards erfüllen und problemlos in andere EU-Länder mitgenommen werden können. Auch soll sie einen einheitlichen Rechtsrahmen für Sparpläne abbilden und gleichzeitig als Ergänzung zur gesetzlichen Rente fungieren. Damit würde die Palette der bestehenden gesetzlichen, betrieblichen und nationalen Privat-Produkte ergänzt - aber nicht ersetzt werden.

Am vergangenen Freitag war das europäische Altersvorsorgeprodukt der Mittelpunkt einer Online-Konferenz. Dazu hatten die Verbraucherschutz-Organisationen BdV und Better Finance eingeladen. Unter den Teilnehmern waren unter anderem EIOPA-Chef Gabriel Bernardino sowie Dragoş Pîslaru, Mitglied des Europäischen Parlaments und Berichterstatter für Pepp. „Fast alle Stakeholder sind optimistisch, dass PEPP ein Erfolg wird. Einige Lobbyisten der Finanzindustrie wollen jedoch mehr Geld für ihre Vermittler, um das Produkt zu verkaufen“, fasste Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV und Präsident von Better Finance, die Diskussion zusammen. So könne Pepp "die Lösung für ein besseres Beitrag-Leistung-Verhältnis und die Chance für eine angemessene Vorsorge sein.“, argumentierte Guillaume Prache, Managing Director von Better Finance.

Während EIOPA-Chef Bernardino in der Europa-Rente insbesondere ein Beispiel für die „erfolgreiche Zusammenarbeit aller Wirtschaftsakteure.“ sieht, erhofft sich Pepp-Experte Pîslaru den grenzüberschreitenden Vertrieb „eines erschwinglichen Produkts für alle Bürgerinnen und Bürger“.

Pepp-Kostendeckel ist zu niedrig

Kritische Stimmen kamen aus den Reihen der Finanzwirtschaft. So drückten Bernard Delbecque von EFAMA (für die Fondsbranche) und Olav Jones von Insurance Europe (für die Versicherungsbranche) ihre Zweifel am Kostendeckel für das Basis-Pepp aus. Denn im geplanten Produkt soll auch ein Kostendeckel verbaut sein, der die jährlichen Kosten begrenzt. Die Verwaltungskosten und Provisionen sollen in Summe nicht mehr als ein Prozent der Beiträge eines Jahres betragen dürfen. Freilich gilt der Deckel nur für eine Variante des Produkts, das sogenannte „Basis-Pepp“. Diese Produktvariante muss besonders strenge Regulierungsvorgaben im Sinne des Verbraucherschutzes erfüllen und soll demzufolge besonders für jene Verbraucher geeignet sein, die ein sicheres privates Vorsorgeprodukt wünschen.

Um eine vollständige Beratung für die Verbraucher zu bieten, sei der Kostendeckel zu niedrig, erklärte Delbecque. Auch Jones schloss sich dieser Argumentation an. Til Klein, Leiter des Fintech Vantik, betonte dagegen, dass Pepp eine große Gelegenheit für den digitalen und Online-Vertrieb darstelle.

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Zusammen mit den Lobbyisten stimmte Klein darin überein, dass wie bei anderen privaten Rentenprodukten auch für PEPP steuerliche Anreize eingeführt werden sollten. Der vierte Diskussionsteilnehmer Hans van Meerten, Professor an der Universität Utrecht, ist dagegen davon überzeugt, dass diese Steueranreize eines Tages Pepp gewährt werden. Kritisch dagegen sieht er das Fehlen einer eigenständigen Definition von Garantien. Selbst die Versicherer könnten im Rahmen von Solvency II nur eine Garantie von 99,5 % gewähren. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.

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