Mit Pepp in den Startlöchern? Lange hat es gedauert: Denn seit 2014 schraubt die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) an der Europa-Rente Pepp (Pan European Pension Product).

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Die EIOPA hat der Europäischen Kommission nun Vorschläge zur Ausgestaltung der Europarente PEPP übermittelt. Diese beinhalten zwei Entwürfe für delegierte Rechtsakte. Enthalten sind auch zwei Informationsdokumente. Unter anderem geht es darum, wie die Kundeninformationen ausgestaltet sein sollen, die Kunden vor dem Abschluss erhalten. Nun muss die EU-Kommission die Gesetzesvorlage als delegierte Rechtsakte vorbereiten. Diese muss anschließend vom Europäischen Rat und dem Europaparlament verabschiedet werden.

Europäische Standard-Rente bekommt Kostendeckel

Die neue europäische Rente solle einheitliche Mindeststandards erfüllen und problemlos in andere EU-Länder mitgenommen werden können. Sie solle einen einheitlichen Rechtsrahmen für Sparpläne abbilden und gleichzeitig als Ergänzung zur gesetzlichen Rente fungieren. Damit würde die Palette der bestehenden gesetzlichen, betrieblichen und nationalen Privat-Produkte ergänzt - aber nicht ersetzt werden.

In der Europa-Rente soll auch ein Kostendeckel verbaut sein, der die jährlichen Kosten begrenzt. Die Verwaltungskosten und Provisionen sollen in Summe nicht mehr als ein Prozent der Beiträge eines Jahres betragen dürfen. Freilich gilt der Deckel nur für eine Variante des Produkts, das sogenannte „Basis-PEPP“. Diese Produktvariante muss besonders strenge Regulierungsvorgaben im Sinne des Verbraucherschutzes erfüllen und soll demzufolge besonders für jene Verbraucher geeignet sein, die ein sicheres privates Vorsorgeprodukt wünschen.

Angeboten werden sollen die PEPP-Renten jedoch nicht nur als Basisprodukt. Bei der Anlage sollen Verbraucher zwischen fünf Investment-Varianten, die alle fünf Jahre kostenfrei gewechselt werden können, wählen können. Weiterhin sollen die eingezahlten Beiträge garantiert werden. Dies gelte allerdings nur für die Anlage-Variante mit geringem Risiko. Bei der Ausschüttung der Rente seien mehrere Möglichkeiten erlaubt. So könnten die Renten als Einmalzahlung oder als fortlaufende Rente ausgezahlt werden.

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Generell bedürfen die neuen Produkte einer Erlaubnis von der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA. Überdies müssten sich Anbieter dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht, dem sogenannten Prudent Person Principle, unterwerfen und dem entsprechend die Kundengelder anlegen.

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