Die anhaltende Zinsflaute macht es Lebensversicherern schwer, ihr Geld am Kapitalmarkt anzulegen. Staatsanleihen mit guter Bonität, in die deutsche Lebensversicherungen früher bevorzugt investierten, werfen nun kaum noch zählbares ab. Deshalb haben die Unternehmen schon länger ihre Produktpalette umgebaut und haben Angebote mit Garantiezinsen eingemottet. Inzwischen sind selbst Beitragsgarantien bei Altersvorsorgeprodukte nicht mehr standardmäßig verbaut.

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Auch seitens der Politik hatte es bereits vor fünf Jahren ernsthafte Überlegungen gegeben, den Garantiezins komplett abzuschaffen. So plante die Bundesregierung den Wegfall des Höchstrechnungszinses für die meisten Versicherer zum 1. Januar 2016. Der Garantiezins sollte nur noch für kleinere Gesellschaften gelten. Die neuen europäischen Eigenkapitalvorschriften im Rahmen von Solvency II machten den Garantiezins verfechtbar, so die Argumentation. Kurz vor Ultimo kam jedoch die spontane Wende. Einen Tag nach der Leitzinserhöhung in den USA verkündete das Bundesfinanzministerium das Weiterleben des Garantiezinses.

Aktuell liegt der Garantiezins für Neuverträge in der klassischen Lebensversicherung, also die garantierte Rendite auf den Sparanteil einer Police, bei mageren 0,9 Prozent. Noch 1994 betrug der Garantiezins 4,0 Prozent – viele der Verträge müssen auch heute noch bedient werden. Viele Unternehmen ächzen daher unter den hohen Zinsversprechen aus besseren Zeiten. Im Dezember 2019 hatte die Deutsche Aktuarvereinigung schließlich die Annahmen für Rententarife überprüft und die dort einkalkulierten Sicherheiten für nicht mehr ausreichend erklärt. Die Aktuare empfahlen daraufhin den Höchstrechnungszins für Lebens- und Rentenpolicen zu kürzen.

Die Mathematiker der Assekuranz legten dem Bundesfinanzministerium eine Absenkung auf 0,5 Prozent nahe. Als einen Grund nannten die Aktuare, dass sich die die zehnjährigen Euro-Swap-Sätze im Laufe des Jahres 2019 erstmals im negativen Bereich lagen. Vor zehn Jahren lag dieser Zinssatz bei etwa 3,5 Prozent, aktuell ist er von seinen historischen Tiefstständen auf etwa 0,19 Prozent gestiegen.

Eine Absenkung wird es für 2021 allerdings nicht geben. „Bislang liegt keine Aussage vor, wann und in welcher Höhe das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen neuen Höchstrechnungszins festlegen wird“, sagte Guido Bader, Vorstandsvorsitzende der DAV, gegenüber dem Fachportal "Versicherungsjournal". Die Bundesregierung habe zum Höchstrechnungszins einfach noch keine Entscheidung getroffen. Damit ist eine zeitliche Umsetzung für Anfang des kommenden Jahres unmöglich.

Die Absenkung des Garantiezinses hätte vermutlich ehe nicht die gewünschten Erfolge bringen. Denn für bereits bestehende Policen würde die Absenkung keine Folgen haben. Überdies kann jeder Versicherer individuell entscheiden, ob er den Höchstsatz ausschöpfen möchte oder eben nicht. Zudem hatte sich der Großteil der Lebensversicherer in den letzten Jahren von klassischen Leben-Policen mit Garantiezins losgesagt. Die meisten neuen Tarife haben einen Mix aus risikobehafteteren Anlagen und einer Beitragsgarantie. Wobei viele der neuen Policen nicht mal die kompletten eingezahlten Beiträge garantierten.

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Ins gleiche Horn blasen auch das Bundesfinanzministerium und die Bafin. „Die Unternehmen müssen laufend überprüfen, ob die im Neugeschäft angebotenen Garantien auf Dauer erfüllbar sind und die Rückstellungen ausreichend vorsichtig bewertet sind.“, erklärte ein Sprecher des BMF gegenüber dem "Versicherungsjournal". Auch die Finanzaufseher der BaFin verwiesen darauf, dass sich die Unternehmen sowieso im Rahmen eines ordnungsgemäßen Risikomanagements damit auseinandersetzen müssten, welchen Garantiezins sie im Neugeschäft offerieren könnten.