“Wenns um Rente planen geht“ - Mit diesem Slogan werben die deutschen Sparkassen um ihre Altersvorsorge-Produkte. Doch ausgerechnet bei einer eigenen Vorsorge-Einrichtung scheinen sich die Sparkassen nun gehörig verrechnet zu haben. Wie die Süddeutsche Zeitung am Montag berichtet, fehlen der Sparkassen Pensionskasse AG 280 Millionen Euro in der Bilanz.

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Damit sind die Renten von 350.000 Anwärtern und Ruheständlern bedroht, wie die Süddeutsche weiter schreibt. Und dabei geht es keineswegs allein um die Sparkassen-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Pensionskasse versichert auch Beschäftigte kleiner und mittelständischer Unternehmen, weil es sich um eine offene Einrichtung handelt.

Zu den Ursachen zitiert das Blatt einen nicht namentlich genannten Mitarbeiter: „Die Schieflage der Sparkassen Pensionskasse hat ihren Hintergrund nicht in individuellen Management-Fehlern, sondern in den niedrigen Zinsen.“ Ob das zutrifft, wird sich aber noch zeigen müssen. Gerade offene Pensionskassen haben in einem harten Wettbewerb ihren Kundinnen und Kunden hohe Zusagen gemacht, die nun in Zeiten niedriger Zinsen kaum zu erwirtschaften sind.

Geschäftsmodell der Pensionskassen vakant?

Die Pensionskasse der Sparkassen ist nicht die erste, die Probleme hat. 36 Pensionskassen befanden sich zu Jahresbeginn unter erweiterter Aufsicht der Finanzaufsichtsbehörde BaFin, weil sie mittelfristig Probleme bekommen könnten, die Zusagen der Betriebsrentner zu bedienen. Das war der Zustand vor der Corona-Krise. Frank Grund, Chef der Versicherungsaufsicht bei der BaFin, sagte dem Versicherungsboten im Februar, dass er mit einer Zunahme der betroffenen Einrichtungen rechne.

“Pensionskassen sind aufgrund ihres Geschäftsmodells – ihre Leistungen bestehen bekanntlich fast ausschließlich aus lebenslang laufenden Rentenzahlungen – noch stärker von der anhaltenden Niedrigzinsphase betroffen als Lebensversicherer“, so Grund. Er warnte: „Viele Kassen werden in den kommenden Jahren teils erhebliche Unterstützung ihrer Träger benötigen“ (der Versicherungsbote berichtete).

Lebensversicherer stehen dem entgegen etwas stabiler da. Sie können noch andere Produkte anbieten, die weniger stark vom Zins abhängig sind oder eingeschränkte Garantien vorsehen: etwa biometrische Produkte wie Berufsunfähigkeits-Policen und stärker fondsgebundene Vorsorge-Lösungen.

Die Arbeitgeber haften

Ein Problem sind Rentenkürzungen auch für die Arbeitgeber der Versicherten: Sie haften im bestimmten Umfang für die Höhe der Renten und müssen Fehlbeträge ausgleichen. Grundlage ist unter anderem die Ausfallhaftung gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG).

Ist eine Firma selbst insolvent und kann für den Fehlbetrag nicht einspringen, so bedeutet das aktuell vor allem dann ein Problem, wenn die Pensionskasse als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit organisiert ist: Diese sind bisher nicht Mitglied im Pensionssicherungsverein a.G. organisiert, der Betriebsrentler vor Renten-Ausfällen schützt.

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Der Gesetzgeber hat bereits nachgebessert. Ab dem 1. Januar 2022 muss der PSV auch für Pensionskassen-Zusagen einstehen, unabhängig von der Höhe der Kürzung. Paragraph 7 des Betriebsrentengesetzes wurde entsprechend abgeändert. Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Rentnerinnen und Rentner vom Bund die Rentenlücke ersetzt bekommen, wenn sie um mehr als die Hälfte gekürzt wurden (der Versicherungsbote berichtete).

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