Grund ist ein indirekter Zusammenhang zwischen dem „ Belohnsystem“ der Schadenfreiheitsrabatte und dem Alter eines Versicherungsnehmers: Die Versicherer belohnen Kunden, die lange unfallfrei fahren. Und je länger sie ohne Schaden bleiben, desto günstiger werden in der Regel Prämie und Vertrag. Nach jedem Jahr kommt der unfallfreie Fahrer in eine günstigere SF-Klasse. Landet er nach 15 Jahren in der Regel in SF 15, ist es nach 35 Jahren die SF 35. Das ist meist auch die günstigste Schadenfreiheitsklasse. Und meist profitieren Ältere davon, die schon eine lange Fahrpraxis vorweisen.

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Aus Sicht der Versicherer haben Ältere also die Möglichkeit, das „Risiko Alter“ durch individuelle Fahrpraxis auszugleichen. Kritiker freilich monieren, dass dieser Zusammenhang nicht zwingend besteht: Während der Kalkulationsfaktor „Alter“ direkt zu Prämiensprüngen führt, dienen die Schadenfreiheitsrabatte – unabhängig vom Alter – zunächst als Belohnung für schadenfreies Fahren. Daraus ergibt sich sogar ein Transparenz-Problem: Ältere würden aufgrund des Rabattsystems die Altersaufschläge auf die Prämien oft gar nicht bemerken. So gesehen verstellt das Rabattsystem sogar das Problem der Alterszuschläge (der Versicherungsbote berichtete).

Tarifmerkmale „dämpfen“ Altersprämien erheblich

Allerdings folgt die BaFin nicht einer solch skeptischen Sicht, Alterszuschläge und Schadenfreiheitsrabatte streng getrennt zu bewerten. Sondern auch für die BaFin stellt das Rabatt-System ein Tarifmerkmal unter mehreren dar, um die altersabhängige Tarifierung auszugleichen. Würde doch die Prämienbelastung eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers im Alter durch eine höhere Schadenfreiheitsklasse und eine geringere jährliche Fahrleistung „nicht unerheblich gedämpft“, wie die BaFin mit Blick auf eigene Zahlen ausführt.

Ältere zahlen trotz Zuschlag oft niedrigere Prämien

Das zeige sich unter anderem daran, dass bei einem signifikanten Anteil der untersuchten Kraftfahrtversicherer selbst ältere Versicherungsnehmer bis unter 79 Jahren eine niedrigere durchschnittliche Prämie zahlen würden als etwa die 27- bis 41-jährigen Versicherungsnehmer – und damit sogar eine niedrigere Prämie als jene Altersgruppe, die mit Blick auf den isolierten Kalkulationsfaktor „Alter“ besonders günstig davon kommt in der Risikokalkulation. So gesehen ist das Tarifmerkmal „Alter“ tatsächlich nur eines unter vielen Merkmalen und lässt sich durch weitere Faktoren ausgleichen.

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Und diese Tatsache hebelt den Vorwurf der Altersdiskriminierung – zusätzlich zum Vorliegen eines sachlichen Grunds für die Alterszuschläge – ebenfalls aus. Die BaFin will konkretere Ergebnisse ihrer Untersuchung in einem der kommenden BaFinJournale ausführlicher vorstellen, wie die Behörde in einer ersten Mitteilung zu den Untersuchungsergebnissen erklärt.

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