Steffen Benecke: Zum Glück sind solche Schäden relativ selten. Der Extremfall aber, bei dem zum Beispiel ein Säugling eine zu hohe Dosis eines Wirkstoffes bekommt und lebenslang beeinträchtigt bleibt, kann zu sehr hohen Forderungen führen. Häufiger als das ist es aber der Fall, dass zum Beispiel jemand versehentlich ein Schlafmittel bekommt und einen Arbeitstag verpasst.
Ich empfehle mindestens eine Absicherung für Haftpflichtschäden von zehn Millionen Euro. Die Kammern empfehlen mindestens fünf Millionen.

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Apothekenversicherungen sind Kombi-Produkte, die mehrere Versicherungsarten zusammenfassen. Welche Bausteine sind typischerweise mitversichert?


Richtig. Meistens sind es Multirisk-Policen, die zumindest die Haftpflicht- und die Inhaltsversicherung zusammenfassen. Manchmal lassen sich Transportrisiken oder eine Hersteller-Haftpflicht dazu wählen. Oder die Betriebsschließungsversicherung, falls Behörden zum Beispiel aufgrund meldepflichtiger Krankheitserreger in einer Apotheke deren vorübergehende Schließung anordnen.



Gibt es Leistungspunkte, die aus Ihrer Sicht für eine Apothekerversicherung besonders wichtig sind? Worauf sollten potentielle Neukunden achten?


Da die Sachwerte regelmäßig sehr hoch sind, sollte der Bedingungstext aus Sicht des Versicherungsnehmers gut formuliert sein. Eingeschränkte Kürzungsmöglichkeiten bei grober Fahrlässigkeit, Unterversicherungsverzicht oder auch – wegen der häufig historischen Einrichtungen – die „goldene Regel“, dass für Gegenstände im Gebrauch konsequent der Neuwert ersetzt wird, finde ich wichtig. Ansonsten siehe die oben bereits angesprochenen Risiken: Unterhaltsansprüche etc. …

Apotheken dürfen meines Wissens in bestimmtem Umfang auch selbst Arznei mischen oder herstellen, was zu zusätzlichen Haftungsrisiken führen kann im Vergleich zu fertigen Produkten. Müssen jene, die das betreiben, einen extra Schutz hierfür abschließen? Oder ist das auch bei den Apotheken-Policen typischerweise mit enthalten?


Die Frage ist wichtig. Für bestimmte Sachverhalte ist der Apotheker verpflichtet, als pharmazeutischer Unternehmer eine im Arzneimittel-Gesetz definierte Deckungsvorsorge zu betreiben. 
In diesen Fällen gilt eine verschuldensunabhängige Haftung mit Höchsthaftungssummen von 120 Millionen Euro in Summe beziehungsweise 600.000 Euro je geschädigte Person, die versichert sein müssen. Obwohl das Höchsthaftungssummen sind, sprengen sie natürlich jede Betriebshaftpflichtdeckung. Zudem formuliert die Betriebshaftpflichtversicherung einen entsprechenden Ausschluss. Die hohen Deckungssummen werden über den „Pharma-Pool“ rückversichert.

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