Die größte Zustimmung bei diesen Existenzsorgen ist nicht einmal in der niedrigsten Einkommensgruppe bis 1.500 Euro Haushaltsnettoeinkommen zu finden, wo 24 Prozent zustimmen: sondern in der Einkommensgruppe zwischen 1.500 und 2.500 Euro. Hier äußern 39 Prozent der Befragten starke Zustimmung.

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Hilfspaket von Bund und Ländern erreicht nicht alle

Zwar hat die Bundesregierung ein Hilfspaket auf den Weg gebracht. Es soll auch der -nun besonders gefährdeten- Gruppe der Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmer helfen, die Zeit ohne Einkünfte mit Soforthilfen von bis zu 15.000 Euro zu überbrücken (der Versicherungsbote berichtete).

Das Problem: Viele Freischaffende und Selbstständige gehen dennoch leer aus, weil die Soforthilfen an Betriebsausgaben für Büros, Mieten, Leasingraten etc. gebunden sind. Wer diese nicht vorweisen kann, aber infolge des Lockdowns sämtliche Aufträge verlor, hat keinen Anspruch darauf. Den Betroffenen bleibt oft nur, Hartz IV oder Grundsicherung zu beantragen.

Kulturschaffende und viele Freiberufler rutschen durch das Raster

Durchs Netz des Hilfsprogramms rutschen viele Kulturschaffende: Musiker, Autoren, Veranstalter, freie Dozenten, Messebauer etc. Entsprechend hat der Leipziger Oboist Markus Müller einen offenen Brief an Kulturstaatsministerin Monika Grütters verfasst. Darin heißt es:

"Die derzeit aufgestellten Hilfspakete gehen völlig an unserer Lebens- und Arbeitswirklichkeit vorbei. Sie nutzen uns nichts, da wir keine Betriebsstätten oder etwa Leasingwagen und somit keine hohen Betriebskosten haben. Was glaubt man in Ministerien, wovon Soloselbständige leben sollen, wenn die sogenannten Rettungs-Pakete lediglich durchzureichende Betriebskosten beinhalten? Diese kommen wieder nur den großen Playern zugute".

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Sowohl Markus Müller als auch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di fordern entsprechend, die Soforthilfen von den Betriebskosten zu entkoppeln. Ein weiteres Problem: Kleine Firmen ab zehn Mitarbeitern haben ebenfalls keinen Anspruch auf Soforthilfe. Zwar greifen Bund und Länder auch diesen Unternehmern unter die Arme, zum Beispiel durch Kurzarbeitergeld. Aber laufende Kosten können sie nur mit der Aufnahme von Krediten bedienen, wenn sie keine Rücklagen haben. Und diese müssen später mit Zinsen wieder zurückgezahlt werden (der Versicherungsbote berichtete).

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