Stattdessen aber rechneten die Banken auch kurzfristige Anleihen ein: Papiere, die gerade in Zeiten niedriger Zinsen enorm wenig Rendite versprechen, wenn überhaupt. "Hierdurch werden fallende Zinsen schneller an die Sparer weitergegeben“, erklärt Verbraucheranwalt Kai Malte Lippke, der für die Verbraucherzentralen Verträge überprüft hat.

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"Klare Positionierung stärkt uns den Rücken"

Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen sieht sich nun auch durch den Vorstoß der Finanzaufsicht bestätigt. "Die klare Positionierung der BaFin stärkt uns den Rücken, sowohl in Hinblick auf die anhängigen Musterfeststellungsklagen wie auch mit Bezug auf die Vermeidung weiterer Klagen. Also man kann sagen, der Ball liegt nun wieder bei den Sparkassen", sagte sie dem MDR.

Im Rechtsstreit geht es nicht um Einzelfälle. Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg listet auf einer Webseite mehr als 140 Institute bundesweit auf, die eine angeblich rechtswidrige Zinsanpassungsklausel verwendet haben (Übersicht siehe hier). Und es geht um viel Geld:

Demnach haben die Verbraucherzentralen 5000 langfristige Sparverträge von verschiedenen Banken und Sparkassen überprüft und nachgerechnet. Im Schnitt dieser Verträge hätten die Verbraucher rund 4000 Euro zu wenig Zinsen erhalten. In der Spitze sei sogar ein Fehlbetrag von 78.000 Euro errechnet worden.

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Das Ausmaß der betroffenen Verträge dürfte aber noch weit größer sein. "Prämiensparen flexibel" war lange Zeit ein echter Verkaufsrenner: und zählte zu den am besten nachgefragten Sparprodukten der Sparkassen. Allein 280.000 Verträge dieser Art haben die Institute in den letzten Jahren gekündigt (der Versicherungsbote berichtete).

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