„Künftig sollen Produkte mit einer einheitlichen gesetzlichen Mindestgarantie von 80 Prozent der Beiträge in der bAV/BZML und 80 Prozent der Beiträge und Zuzahlungen bei Riester-Renten jeweils zu Rentenbeginn zum Einsatz kommen können“, zitiert Infinma aus dem Rundschreiben des Lobbyverbandes.

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Einkalkulierbarer Zinsertrag "zu gering"

Die Gründe für eine nötige Absenkung aus Sicht des GDV: Zum einen werde mit einer „sicherheitsorientierten Ausrichtung der Kapitalanlage“ die Darstellung solcher Garantien erschwert, schreibt der Verband. Zum anderen: „Bei einer Absenkung des Höchstrechnungszinses auf 0,25 Prozent oder 0,5 Prozent ist der einkalkulierbare Zinsertrag zu gering, um eine Bruttobeitragsgarantie zu Rentenbeginn geben zu können.“

Hier sei daran erinnert, dass die Versicherer schon durch den Gesetzgeber gezwungen sind, Garantien mit festverzinslichen Papieren wie etwa Staatsanleihen abzusichern. Die Höhe des erlaubten Höchstrechnungszinses orientiert sich folglich an der durchschnittlichen Umlaufrendite zehnjähriger Staatsanleihen in Deutschland. Diese werfen aktuell aber kaum was ab. Dabei gilt, dass der Zinssatz maximal 60 Prozent dieser durchschnittlichen Rendite ausmachen darf.

Steilvorlage für den BdV

Der Bund der Versicherten (BdV) blickt ohnehin skeptisch auf die Leben-Branche, wenn es um die kapitalgedeckte Altersvorsorge geht. Für den Verbraucherverband sind die neuen Forderungen der Branche eine Steilvorlage. Man sei entsetzt, denn damit würde ein Kernversprechen eines Riester-Vertrags ausgehöhlt: der garantierte Beitragserhalt. „Das ist eine Bankrotterklärung der Versicherungswirtschaft“, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV, laut Pressetext des Verbandes.

Kleinlein macht andere Motive für die Forderung aus. „Ein Beitragserhalt von 80 Prozent führt nur zu weiteren erheblichen Kostensteigerungen, wenn die Riester-Rentenlücke geschlossen werden soll“, erklärt der Aktuar. So könne eine 80-Prozent-Garantie bei einem Rechnungszins von 0,5 Prozent zu viermal höheren Abschlusskosten im Vergleich zur ursprünglichen Riester-Kalkulation führen.

„Mit einer Senkung des garantierten Beitragserhalts wird nur noch ein Verlust garantiert“, so der streitbare Vorstandssprecher. Er verweist darauf, dass sich die Versicherer bei Einführung der Riester-Rente selbst für eine Pflicht zum Beitragserhalt eingesetzt hätten. Die desolate Lage der Anbieter mache darüber hinaus "keine Hoffnung auf nennenswerte Überschüsse", mit denen die Kunden die Einbußen ausgleichen könnten.

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Die Versicherer würden mit ihrem Vorstoß ein ohnehin schon angeschlagenes Produkt und das Vertrauen ihrer Versicherten weiter aushöhlen, bemängelt Kleinlein. „Das Geschäftsmodell der Versicherer erlaubt es offensichtlich zukünftig nicht mehr, Riester-Renten anbieten zu können.“ Er rät, die Anbieter sollten sich komplett aus diesem Feld der Altersvorsorge zurückziehen.

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