Fehlanreiz für voreilige Rückabwicklung?

Unumstritten ist das Geschäftsmodell aber nicht. Gerade bei Verträgen, die nach dem Policenmodell vermittelt wurden, handelt es sich oft um hochverzinste Altverträge, die den Kundinnen und Kunden weit höhere Garantien zusichern als aktuelle Policen im Niedrigzins-Umfeld. Folglich kann es sich für Kundinnen und Kunden lohnen, diese bis zum Ablauf durchzuhalten.

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Gutes Geld verdient das Legal Tech aber vor allem dann, wenn sich die Kundin oder der Kunde von seinem Vertrag trennt. Hier könnte ein Fehlanreiz für potentielle Mandanten geschaffen werden, den Vertrag abzustoßen, obwohl das für ihn ein schlechtes Geschäft wäre: zumal das Legal Tech ja zusätzlich bis zu 39,75 Prozent der Differenz abzwackt, die zwischen der ausgezahlten Summe und dem Rückkaufswert bestehen.

Zwar beruft sich das Start-up darauf, dass ja auf Basis der Software Erfolgschancen und potentielle Ansprüche geprüft würden: also der Algorithmus rechnet und dem Kunden eine Entscheidungsgrundlage bietet, ohne Eigeninteresse. Aber auch Christian Duve, Rechtsanwalt für Finanz- und Gesellschaftsrecht aus Frankfurt, verweist auf das Eigeninteresse der Legal Techs. "Wer den Anwalt direkt beauftragt und den Rechtsstreit gewinnt, hat einen Anspruch auf Rückzahlung sowie Erstattung seiner Anwalts- und Gerichtsgebühren gegen die Versicherung", sagte er der "Süddeutschen Zeitung". Wer den Weg über ein Legaltech gehe, müsse dagegen an dieses eine erhebliche Provision zahlen.

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