Bisher finden solche aus Steuern generierten Bundesmittel keine Verwendung in der Pflegeversicherung. Zukünftig jedoch sollen dynamisierte Zuschüsse in den Pflegevorsorgefonds fließen, um eine Finanzierung zukünftiger Leistungen zu gewährleisten – beginnend mit einem Zuschuss in Höhe von 2,0 Milliarden Euro in 2020. Dieser Zuschuss soll bis zum Jahre 2050 auf einen Betrag von 5,8 Milliarden Euro ansteigen.

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Diskutiert wird diese Finanzierung über Bundesmittel auch vor dem Hintergrund einer „indirekten Beteiligung der privat Pflegeversicherten an der Finanzierung der SPV" und unter dem Schlagwort eines „Risikostrukturausgleichs zwischen der SPV und der privaten Pflegeversicherung“. Anders ausgedrückt: Aus Sicht der Stiftung ist es geboten, dass auch privat Pflegeversicherte zumindest über indirektem Wege ihren Beitrag zur Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung leisten.

Generationengerechtigkeit bis 2060

Durch diese zwei Maßnahmen – eine Anhebung der Beitragssätze auf 4,0 Prozent ab 2020 und eine Bezuschussung der Pflegeversicherung mit Steuermitteln ab 2020 – ist es laut Berechnung der Stiftung möglich, die Beiträge bis ins Jahr 2060 bei just jenen 4,0 Prozent zu halten – eine gleichmäßigere Verteilung jener Lasten, die durch den demografischen Wandel auf kommende Generationen zukommen. Die Studie konstatiert: Eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung hat ihren Preis, wäre allerdings „intergenerativ ausgewogen(er) finanzierbar“, wenn „die zukünftig spürbar steigenden Lasten in die Gegenwart vorgezogen werden“.

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Die durchschnittliche Mehrbelastung für den gesamten Lebenszyklus bei Umsetzung der Vorschläge scheint zudem moderat, wenn man Berechnungen der Studie glauben darf: Die höchste Mehrbelastung der Reformvorschläge hat demnach die Generation des Jahrgangs 1980. Sie beträgt 1.200 Euro – was milde erscheint gegenüber Kosten-Szenarien für kommende Generationen ohne Reform der Pflegeversicherung. Die Publikation "Langzeitpflege im Wandel" ist auf der Webseite der Stiftung verfügbar.

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