Das Analysehaus Franke und Bornberg hat das Leistungsverhalten deutscher BU-Versicherer unter die Lupe genommen. Für die aktuelle Studie hat sich das Unternehmen mit Sitz in Hannover das Regulierungsverhalten aus dem Jahr 2017 angeschaut. In Summe seien per Stichproben 14.555 Regulierungen von BU-Leistungsfällen geprüft worden. Im Vorjahr waren es noch knapp 24.600 Fälle. In diesem Jahr haben sich sechs BU-Versicherer in die Karten schauen lassen: Allianz, AachenMünchener, ERGO, HDI, Nürnberger und Swiss Life. Die getesteten Gesellschaften vereinen mehr als die Hälfte aller Leistungsfälle auf dem deutschen Markt auf sich. Insgesamt haben diese Versicherer rund 32.800 Neuanmeldungen von BU-Leistungsfällen gezählt (24.600).

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Im Ergebnis spiegelt sich der Vorwurf an die Versicherer, sie würden im Falle der Berufsunfähigkeit die Leistung verweigern und die Verbraucher in jahrelange Rechtsstreite verwickeln, jedoch nicht wieder. Denn nach den Erkenntnissen von Franke und Bornberg gehen vier von fünf Leistungsentscheidungen (82,86 Prozent) zu Gunsten der Versicherten aus. In der Auswertung der Zahlen aus dem Jahr 2016 waren es noch 75,7 Prozent. Je nach Krankheitsbild schwankt der Anteil der Anerkennungen jedoch deutlich. So würden beispielsweise bei Krebs („bösartige Neubildungen“) über 90 Prozent der Anträge auf BU-Leistungen anerkannt. Das Durchschnittsalter aller Anspruchsteller lag dabei bei 44,17 Jahren. Immerhin jeder zehnte Antragsteller (10,58 Prozent) war jünger als 30 Jahre.

GDV präsentiert ähnliche Werte

Auf ähnliche Zahlen kommt auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dieser hatte für das Jahr 2016 eine Leistungsquote von 78 Prozent ermittelt. In diesen Werten nicht enthalten sind BU-Anträge, die Versicherte nicht weiter verfolgt oder zurückgezogen haben.

Von systematischer Leistungsverweigerung könne zumindest bei den teilnehmenden Gesellschaften keine Rede sein, berichtet Michael Franke, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg. „Noch nicht einmal eine von fünf BU-Leistungsprüfungen endete hier mit einer Ablehnung; mehr als 80 % der untersuchten Regulierungen sind zu Gunsten der Versicherten ausgefallen. Verweigerung sieht anders aus.“ Auch, dass Verbraucher sich überproportional oft mit ihrem Versicherer vor Gericht zoffen müssen, konnte die Studie nicht bestätigen. Wobei hier relativiert werden muss. Von den Anerkenntnissen erfolgen 92,7 Prozent (Vorjahr 86,5 Prozent) bedingungsgemäß. Lediglich 2,0 Prozent der BU-Renten wurden vor Gericht erfochten (Vorjahr: 2,6 Prozent). Auffallend ist jedoch, dass jeder 20. Fall (5,3 Prozent) mit einer individuellen Vereinbarung beigelegt wurden, etwa in Form eines Vergleichs vor Gericht. Im Vorjahr lag dieser Wert mit 10,9 Prozent der Fälle aber noch deutlich höher.

Der häufigste Grund für eine Ablehung der BU-Rente (56 Prozent), dass der Antragsteller den erforderlichen Berufsunfähigkeitsgrad von 50 Prozent nicht erreicht. Weitere 23,5 Prozent (30,6 Prozent) sind auf Anfechtungen und Rücktritte zurückzuführen, etwa wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht: ein durchaus stolzer Wert. Auf Rang drei landen die Fälle, in denen der erforderliche Prognosezeitraum für die Dauer der Berufsunfähigkeit nicht erfüllt wurde. Das betrifft 12,8 Prozent der Leistungsfälle. Folglich lägen in rund einem Drittel der abgelehnten Fälle die Ursachen beim Versicherten.

BU-Leistungsregulierung braucht Zeit

Die Regulierung von BU-Leistungen ist langwierig: 183 Tage dauerte die Leistungsprüfung in 2017 durchschnittlich. Die Studienergebnisse deuten allerdings auf einen oft nur begrenzten Einfluss der Versicherer auf diese Bearbeitungszeiten, denn Wartezeiten auf ärztliche Unterlagen oder Gutachten müssen bedacht werden. Das Problem wird durch eine Zahl anschaulich: Für Gutachten fallen durchschnittlich 104 Tage als Durchlaufzeit an – von der Beauftragung des Gutachtens bis zum Eingang beim Versicherer. Zwar würde diese lange Wartezeit laut Agentur nur eine bestimmte Zahl an Fällen betreffen, da für nur sieben Prozent der Leistungsprüfungen Gutachter notwendig seien. Das Warten auf ärztliche Unterlagen ist aber ebenfalls ein wichtiger Grund der Verzögerungen.

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„Der große Vorteil der Berufsunfähigkeitsversicherung, individuell auf den jeweiligen Beruf abgestellt zu sein, bringt einen zeitlichen Nachteil mit sich“, erläutert Michael Franke. Eine individuelle Prüfung erfordere jedoch deutlich mehr Zeit als ein schematisiertes Vorgehen wie beispielsweise zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. „Über diesen Sachverhalt lohnt es sich zu sprechen. Höchstmögliche Transparenz ist das beste Mittel gegen pauschalisierte Vorwürfe.“ Daran mangele es jedoch noch deutlich. Nicht zuletzt zeige sich das auch an der Zahl der untersuchungsbereiten Versicherer.

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