Im Grunde konnte Walter Bendas Vortrag auf eine einfache Regel gebracht werden: Besser nicht auf die Modellrechnungen und Verkaufsunterlagen der Anbieter zurückgreifen! Zumindest nicht, wenn der Kunde den Ertrag aus seiner Fondsrente oder einem anderen Vorsorgeprodukt wissen will. Und um Himmels Willen keine Zusagen auf Basis der Modellrechnungen geben, wenn die damit verbundenen Zahlen fast schon ins Reich der Fabel gehören.

Anzeige

Ein gängiger Mythos aus den Verkaufsunterlagen ist zum Beispiel der sogenannte Cost-Average-Effekt, auch „Durchschnittskosteneffekt“ genannt. Anbieter und Vermittler werben damit zum Beispiel bei Aktienfonds-Sparplänen. Benda führte den Begriff nicht aus, hat er es doch größtenteils mit Fachleuten als Zuhörern zu tun. Er bedeutet aber stark vereinfacht, dass der Privatanleger eine Art Puffer gegen Wertschwankungen am Aktienmarkt schafft, indem er das Geld nicht einmalig investiert, sondern als fortlaufenden Beitrag:

Der Sparer investiert monatlich eine feste Prämie und profitiert vom Zinseszins. Sind die Kurse niedrig, kommen relativ viele neue Fondsanteile dazu. Sind sie hingegen hoch, kann er nur vergleichsweise wenige Anteile für sein Geld kaufen. So verhält er sich fast automatisch antizyklisch, was sich im Vergleich zum Einmalbeitrag positiv auf die Stabilität und Rendite der Geldanlage auswirke.

Der CAE braucht Volatilität, um gegen Volatilität wirken zu können

Das Problem: Aus Sicht von Benda ist dieser Cost-Average-Effekt nichts anderes als eine Verkaufshilfe, um Produkte beim Kunden zu bewerben. Denn der Effekt hat mit einem seltsamen Paradoxon zu tun. Einerseits ist Volatilität an den Börsen und damit eine Wertschwankung überhaupt vonnöten, damit man einen Effekt wie den CAE überhaupt annehmen kann: Eine antizyklische Wirkung ist ja quasi darauf angewiesen, dass es einen Zyklus gibt. Wertschwankungen seien also einerseits Voraussetzung, um einen CAE annehmen zu können, zugleich soll er Sicherheit bei Volatilität bieten: ein Widerspruch in sich, der CAE ist immer auf Relativität angewiesen.

An verschiedenen Modellrechnungen zeigte Benda dann, dass ein CAE bestenfalls bei kurzen Zeiträumen der Geldanlage beobachten werden könne — falls es ihn denn gibt. Doch je länger eine Wertanlage gehalten werde, desto weniger habe eine einzelne Rate mit Blick auf die Stabilität der gesamten Wertentwicklung dieser Geldanlage zu sagen: der stabilisierende Einfluss sinkt, je mehr Raten gezahlt werden. So sei es zum Beispiel auch nicht zulässig, mittels eines vermeintlichen CAE dem Kunden vorzurechnen, dass eine auf dem Dax basierende Geldanlage eine geringe Verlustwahrscheinlichkeit habe. Das sei schlicht Zufall, weil sich der Dax in den letzten Jahren eben gut entwickelt hat.

Das Fazit: Wenn Vermittler sich auf den CAE berufen, sitzen sie nach Ansicht von Benda automatisch in der Haftungsfalle, sollte der Kunde einen Schaden erleiden: seine Rechenbeispiele werden anfechtbar. Die Erwähnung des CAE erhöht massiv die Haftung, auch wenn dies kein Automatismus bedeutet. Denn wenn der Anleger Glück hat, hat er tatsächlich keinen Schaden erlitten, auch wenn der "Mythos CAE" nix dazu beitrug.

Nach Kosten werden höhere Werte ausgewiesen als vor Kosten

Auch bei den anderen gewählten Beispielen zeigte sich: Wie viel ein privater Altersvorsorge-Vertrag kostet und welche Rendite ein Kunde erwarten kann, hängt in den einzelnen Modellrechnungen sehr davon ab, welche Kosten ausgewiesen werden oder unter den Tisch fallen. Beispiel Rentenfaktor: Mit diesem wird das gebildete Kapital einer gebildeten Rentenversicherung bei Rentenbeginn in eine lebenslange Rente umgerechnet. Doch die Frage ist, worauf sich dieser Faktor überhaupt bezieht und welche Kosten hierfür berücksichtigt werden.

Zu welchen absurden Blüten das führen kann, zeigte Benda an einer Riester-Fonds-Rente für eine 35jährige Laufzeit, die sowohl von der DWS als auch Zurich angeboten wird. Obwohl es sich quasi um dasselbe Produkt handelt, weist der Versicherer in Modellrechnungen eine höhere erwartete Rendite aus als das Bankhaus. Der Grund: Die Versicherer dürfen auch Kickbacks einrechnen, die Banken hingegen nicht. Das sind Verwaltungsgebühren, die der Kunde an einen Fonds zahlt, aber die zum Teil wieder an den Versicherer zurückfließen: Rückvergütungen, die zwischen Versicherer und einer Fondsgesellschaft vereinbart sind. Manche Gesellschaften schreiben diese Kickbacks zum Teil den Kunden gut, andere wiederum nicht. So zeigt die Zurich bessere Werte, obwohl sogar noch Extrakosten für den enthaltenen Versicherungsschutz anfallen.

Der Gesetzgeber aber verpflichtet Versicherer nicht, derartige Kickbacks transparent auszuweisen. Das führt zu einer absurden Situation. Versicherer dürfen dank Kickbacks in Modellrechnungen nach Kosten höhere erwartete Werte vorrechnen als vor Kosten. "Die Kosten sind garantiert, die Kickbacks sind es nicht!", gab Benda den anwesenden Vermittlern mit auf den Weg: Wer einfach die Modellrechnungen der Versicherer übernimmt, begibt sich als Makler in die Haftungsfalle. Manch ein Versicherer zinst die Kickbacks dann auch noch auf, so dass er seinem Kunden trotz sehr teurer Fonds mehr Ablaufleistung ausweisen könne.

Reduction in Yield: "Unfug!"

Beim Blick auf die Kostenkennziffern gebe es gerade bei den laufenden Parametern eine hohe Intransparenz, gab Benda zu bedenken. Das Problem: Bei Verträgen mit sehr langer Vertragslaufzeit fallen die jährlichen Verwaltungskosten viel stärker ins Gewicht als die Abschlusskosten, was der Mathematiker anhand eines Altersvorsorge-Vertrages verdeutlichte, den ein 20jähriger Soldat mit 35 Laufzeit abgeschlossen hat. Schnell können sich bei solch einer Police die jährlichen Verwaltungskosten auf 90 Prozent der Gesamtkosten summieren, während für den Vertragsabschluss "nur" zehn Prozent der Kosten anfallen. Dennoch haben die Vorsorgeanbieter gerade bei den laufenden Kosten viele Optionen zu verbergen, was die Kundin oder der Kunde tatsächlich zahlen muss.

Anzeige

Auch das Ausweisen der Gesamtkostenquote durch "Reduction in Yield" bezeichnete Benda als "groben Unfug". Stark vereinfacht soll diese Quote dem Sparer deutlich machen, wie versicherungs- und fondsbezogene Kosten die Rendite eines Vertrages maximal schmälern. Aber weder Vermittler noch Kunde könnten dieser Quote entnehmen, was zum Beispiel ein fondsgebundener Leben-Vertrag tatsächlich für Kosten verschlingt. Versicherer und andere Vorsorgeanbieter hätten bei den Modellrechnungen einfach einen zu großen Gestaltungsspielraum. Das zeigte er an einem Vorsorgeanbieter, der als "Reduction in Yield" eine Renditeminderung von 0,65 Prozent bis 4,71 Prozent auswies. Auf die einfache Frage: "Was kostet mein Vertrag?", könnten solche Werte keine befriedigende Antwort liefern.

vorherige Seite
Seite 1/2/

Anzeige