Der Bundesgerichtshof hat eine Pandemie-Klausel in Reiseversicherungen bestätigt. Vorab hatte das Landgericht Berlin den Verbraucherschützern vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Recht gegeben. Die Richter hielten die Klausel in den Bedingungen der Reiseversicherung „BD24 Berlin Direkt Versicherung“ für unzulässig. Im Kern geht es in der Klausel darum, dass Schäden durch eine „länder- und kontinentübergreifende Ausbreitung einer Infektionskrankheit“ vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Der vzbv hatte die Pandemie-Klausel des Direktversicheres als zu unbestimmt kritisiert.

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BGH bestätigt Pandemie-Ausschluss in Reiseversicherungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich daraufhin final mit dem betroffenen Fall beschäftigt. Die Karlsruher Richter entschieden, dass die Formulierung „Nicht versichert sind Schäden durch Pandemien“ in den Bedingungen einer Jahres-Reiseversicherung wirksam ist (Az.: IV ZR 109/24). Die Verbraucherschützer argumentierten, die Formulierung sei zu unklar und benachteilige Kunden unangemessen.

Der BGH folgte dieser Sicht jedoch nicht. Die Richter erklärten, ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer könne ausreichend erkennen, wann der Ausschluss greife. Maßgeblich sei dabei das allgemeine Verständnis einer Pandemie als „länder- und kontinentübergreifende Ausbreitung einer Infektionskrankheit“.

Der Bundesgerichtshof stellte zudem ausdrücklich klar, dass es nicht auf die formale Pandemie-Erklärung der WHO ankomme. Entscheidend sei vielmehr das Verständnis eines durchschnittlichen Verbrauchers. Damit schafft das Urteil Klarheit für Anbieter von Reiseversicherungen und zugleich neuen Prüfbedarf für Verbraucher. Denn viele Reisende verlassen sich inzwischen auf Kreditkarten, die automatisch einen Reiserücktrittsschutz enthalten.

Wer wissen möchte, welche Leistungen tatsächlich greifen und worauf Verbraucher achten sollten, findet im Überblick zur Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung einen detaillierten Vergleich verschiedener Modelle und Versicherungsbedingungen. Das Urteil dürfte vor allem Kunden betreffen, die Reiseversicherungen über Premium-Kreditkarten nutzen. Denn viele Kartenanbieter werben mit integrierter Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung.

Allerdings unterscheiden sich die Bedingungen teils erheblich. Manche Tarife schließen Pandemien ausdrücklich aus, andere koppeln den Schutz an Reisewarnungen des Auswärtigen Amts. Genau diese Differenzierung spielte auch im BGH-Verfahren eine zentrale Rolle. So verwiesen die Richter darauf, dass bei Reise-Krankenversicherungen durchaus Versicherungsschutz bestehen könne. Dafür dürfe allerdings zum Zeitpunkt der Einreise keine Reisewarnung vorliegen. Welche Rolle Reisewarnungen spielen, zeigt auch das Auswärtige Amt mit seinen Reise- und Sicherheitshinweisen.

Versicherer verweisen auf unkalkulierbare Risiken

Der BGH erkannte zudem ausdrücklich das Interesse der Versicherer an, außergewöhnliche Großschadenslagen vom Versicherungsschutz auszunehmen. Pandemien könnten eine Vielzahl gleichzeitiger Leistungsfälle auslösen und seien daher nur schwer kalkulierbar. Die Richter betonten zugleich, dass der Vertragszweck einer Reiseversicherung trotz Pandemie-Ausschluss nicht ausgehöhlt werde. Weltweite Gesundheitskrisen seien Ausnahmefälle und keine typischen Standardschäden einer Reiseversicherung.

Verbraucher sollten Bedingungen genau prüfen

Für Reisende bedeutet das Urteil vor allem eines: Versicherungsbedingungen gewinnen weiter an Bedeutung. Besonders bei Kreditkarten mit inkludierten Reiseleistungen sollten Kunden prüfen,

  • ob Pandemien ausgeschlossen sind,
  • ob Reisewarnungen relevant werden,
  • welche Nachweise im Schadenfall erforderlich sind,
  • und ob Familienangehörige automatisch mitversichert sind.

Das BGH-Urteil sorgt für mehr Rechtssicherheit bei Reiseversicherern. Es verschiebt die Verantwortung aber stärker auf Verbraucher. Wer sich auf den Versicherungsschutz seiner Kreditkarte verlässt, sollte die Bedingungen genau lesen. Denn gerade bei Pandemien entscheidet häufig ein einzelner Satz im Kleingedruckten über mehrere tausend Euro Stornokosten. Wie wichtig ein genauer Blick in die Reiseversicherung ist, zeigt sich auch an aktuellen Themen, wie etwa dem Krieg im Iran. Denn dieser sorgt für massive Störungen im internationalen Reiseverkehr. Tausende Reisende sitzen fest, Flüge fallen aus und Flughäfen bleiben geschlossen. Der Versicherer-Verband GDV rät Urlaubern deshalb, vor Reiseantritt ihre Versicherungsdeckung genau zu prüfen.