Verbraucherschützer verklagen Allianz und R+V
Nach dem BGH-Urteil zu unwirksamen Rentenfaktorklauseln weitet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ihren juristischen Druck auf Lebensversicherer aus. Neue Klagen richten sich gegen die Anpassungsklauseln der Allianz und der R+V Lebensversicherung.

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Müssen Sparer die nachträgliche Kürzung von Rentenfaktoren aufgrund des Niedrigzinses hinnehmen? Laut Bundesgerichtshof dürfen Versicherer die Rente nicht einseitig kürzen, ohne sie später auch wieder anzuheben (Az: IV ZR 34/25). Im betroffenen Fall hatte die Allianz mehrfach von der Anpassungsklausel Gebrauch gemacht und den Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Riester-Rente gesenkt.
Der BGH stellte klar, dass Versicherungsverträge auf einem Gleichgewicht beruhen. Kunden zahlen Beiträge, dafür erhalten sie eine zugesagte Leistung. Wird dieses Gleichgewicht einseitig verschoben, ist das problematisch. Genau das sahen die Richter hier als gegeben an. Zwar sei es grundsätzlich nachvollziehbar, dass Versicherer auf unvorhersehbare Entwicklungen reagieren müssten, um ihre Leistungsfähigkeit zu sichern. Doch wenn ein Versicherer sich das Recht vorbehält, die Rente zu kürzen, muss er im Gegenzug auch verpflichtet sein, diese Kürzung wieder zurückzunehmen, sobald sich die Lage entspannt. Alles andere benachteiligt die Kunden unangemessen.
Verbraucherzentrale greift weitere Rentenfaktorklauseln an
Der Streit um Rentenfaktorklauseln in fondsgebundenen Rentenversicherungen geht aktuell in die nächste Runde. Denn die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lässt nun weitere Vertragsklauseln gerichtlich prüfen. Betroffen sind diesmal die Allianz Lebensversicherungs AG sowie die R+V Lebensversicherung AG. Die Verbraucherschützer haben nach eigenen Angaben Klagen gegen die Allianz beim Oberlandesgericht Stuttgart sowie gegen die R+V beim Oberlandesgericht Frankfurt eingereicht.
Nach Angaben der Verbraucherschützer wurden inzwischen mehr als 160 weitere Versicherungsverträge untersucht. Dabei habe sich gezeigt, dass problematische Regelungen zur Herabsetzung von Rentenfaktoren offenbar deutlich weiter verbreitet seien als bislang angenommen.
Die Allianz habe mittlerweile in zahlreichen weiteren Verträgen Rentenfaktoren korrigiert und damit faktisch eingeräumt, dass deutlich mehr Policen betroffen seien. Zuvor hatte der Versicherer erklärt, lediglich Verträge aus dem Zeitraum zwischen Juni und November 2006 seien von der unwirksamen Klausel erfasst. Die nachträglichen Anpassungen deuteten jedoch auf einen größeren Anwendungsbereich hin. Von der Rechtsprechung profitieren laut Verbraucherzentrale inzwischen auch Betriebsrentner. Demnach seien auch bei Verträgen im Rahmen der „MetallRente“ Kürzungen korrigiert worden.
Die nun angegriffenen Klauseln bei Allianz und R+V unterscheiden sich zwar sprachlich von der bereits höchstrichterlich beanstandeten Regelung. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale verfolgen sie jedoch denselben Mechanismus. Versicherer erhalten Spielräume zur nachträglichen Absenkung der Rentenleistungen, ohne gleichzeitig klar und verbindlich zu regeln, wie Kürzungen bei verbesserten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wieder aufgehoben werden müssen.
„Private Rentenversicherungen werden mit stabilen und verlässlichen Leistungen beworben. Dann müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher auch darauf verlassen können, dass diese Leistungsversprechen nicht nachträglich ausgehöhlt werden“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Die Verbraucherschützer sehen darüber hinaus ein grundsätzliches Problem im System. Während Versicherer wirtschaftlich von abgesenkten Rentenfaktoren profitiert hätten, würden spätere Korrekturen häufig über niedrigere Überschussbeteiligungen auf die Versichertengemeinschaft umgelegt. „Hier ist der Gesetzgeber gefordert, den rechtlichen Rahmen zu korrigieren, so dass die rechtswidrig erlangten Profite nicht bei den Versicherern bleiben“, fordert Nauhauser.
