Immer mehr Haushalte setzen auf eigene Stromerzeugung. Nach Angaben der Bundesnetzagentur sind inzwischen mehr als 1,2 Millionen steckerfertige Solaranlagen in Deutschland registriert. Besonders beliebt sind sogenannte Balkonkraftwerke, weil sie sich vergleichsweise einfach installieren lassen – auch in Mietwohnungen.

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Mit dem Boom wächst allerdings auch der Beratungsbedarf beim Versicherungsschutz. Denn Schäden an den Anlagen selbst oder Schäden, die durch die Geräte verursacht werden, können schnell teuer werden. Wer sich über passende Technik und moderne Photovoltaik-Komponenten informieren möchte, findet unter moderne Photovoltaik-Komponenten einen Überblick zu Lösungen für private Solarprojekte.

Hausratversicherung deckt viele Schäden ab

Nach Einschätzung von Verbraucherschützern und Versicherungswirtschaft gehören Balkonkraftwerke inzwischen häufig zum regulären Schutz der Hausratversicherung. Voraussetzung ist allerdings meist, dass die Anlage dem Versicherer gemeldet wird. „Die selbst installierten mobilen Anlagen sind in der Regel Teil des Hausrates“, erklärt Philipp Wolf, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Versichert sind typischerweise Schäden durch:

  • Sturm,
  • Hagel,
  • Feuer,
  • Diebstahl,
  • sowie Überspannung nach Blitzschlägen.

Die Versicherer weisen zudem darauf hin, dass Balkonkraftwerke Ende 2023 in die Musterbedingungen der Hausratversicherung aufgenommen wurden. Wer ältere Policen besitzt, sollte daher prüfen lassen, ob der Vertrag bereits angepasst wurde.

Haftpflichtschutz bleibt entscheidend

Mindestens genauso wichtig ist die private Haftpflichtversicherung. Denn sie springt ein, wenn durch das Balkonkraftwerk Schäden bei Dritten entstehen. Ein typischer Fall: Starker Wind reißt das Solarmodul aus der Verankerung und beschädigt ein parkendes Auto. Auch Kurzschlüsse oder Brände können unter den Haftpflichtschutz fallen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät deshalb ausdrücklich dazu, mit dem Versicherer zu klären, ob Schäden durch den Betrieb der Anlage tatsächlich mitversichert sind.

Viele Verbraucher gehen davon aus, dass Balkonkraftwerke komplett unkompliziert betrieben werden können. Tatsächlich sind Anlagen bis 800 Watt Wechselrichterleistung zwar genehmigungsfrei, müssen aber innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.

Hinzu kommt: Mieter benötigen häufig die Zustimmung ihres Vermieters, weil die Anlagen das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes verändern können. Auch in Wohnungseigentümergemeinschaften kann eine Abstimmung erforderlich sein.

Wer sich frühzeitig mit Lösungen für Balkonkraftwerke beschäftigt, sollte daher nicht nur die Technik, sondern auch den Versicherungsschutz im Blick behalten. Anders als bei großen Dachanlagen benötigen Besitzer eines Balkonkraftwerks in der Regel keine eigenständige Photovoltaikversicherung. Nach Angaben der Versicherungswirtschaft reichen Hausrat- und Haftpflichtversicherung häufig aus.

Für größere Solaranlagen auf Eigenheimen gelten dagegen oft andere Anforderungen. Dort kommen zusätzlich Wohngebäude- oder spezielle Photovoltaikpolicen ins Spiel. Wie relevant das Thema ist, zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis). Demnach waren zum Jahresende 2025 auf Dächern und Grundstücken hierzulande knapp 4,8 Millionen Photovoltaikanlagen verbaut. Der Boom bei Balkonkraftwerken verändert damit auch den Versicherungsmarkt. Viele Schäden lassen sich bereits über bestehende Policen absichern. Gerade bei Hausrat- und Haftpflichtversicherung lohnt sich ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen.