Während 37 Prozent der Mediziner den Verkauf ihrer Praxis an jemanden außerhalb der Familie am ehesten für denkbar halten, sind es unter allen Selbständigen nur 23 Prozent, so berichtet der Pressetext. Auch würde ein Verkauf fast der Hälfte der Ärzte „sehr oder eher leicht fallen“. Unter allen Selbständigen sagt das nur rund ein Drittel. Darüber hinaus kalkulieren drei von zehn Ärzten (30 Prozent) schon von Beginn der Selbständigkeit an mit einem möglichen Verkaufserlös zur eigenen Altersvorsorge. Auf die anderen Selbstständigen und Freiberufler trifft das nur zu 20 Prozent zu.

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Gender Pension Gap auch in der Altersvorsorge

Die Studie konnte eine Gender Pension Gap auch in der Altersvorsorge von Selbstständigen und Freiberuflern feststellen. Selbständige Frauen besitzen zur Altersvorsorge von allen Anlageformen weniger als selbständige Männer. Besonders ausgeprägt ist der Unterschied bei Fonds und Aktien: 34 Prozent der Männer besitzen Fonds, aber nur 22 Prozent der Frauen. Bei "einzelnen Aktien" beträgt der Unterschied 25 Prozent zu 13 Prozent (siehe Grafik 2).

Antwort auf die Frage: "Was besitzen Sie aktuell zu Ihrer Altersvorsorge?"Rot: Männer, blau: Frauen. Mehrfachnennungen möglich.Quirin Bank

Ab wann mit Nachfolgeregelung beginnen?

Mit Blick auf die Studie muss man jedoch einschränken: in der Umfrage enthalten sind Unternehmer und Freiberufler von 18 bis 65 Jahren, wie aus der repräsentativen Auswahl hervorgeht. Also auch solche, die ihre Firma erst aufbauen und noch gar nicht einschätzen können, wie sich ihr Unternehmertum künftig entwickelt und welchen Wert die Firma einmal haben wird. Nicht unüblich ist es zudem, dass Unternehmer während ihrer Berufslaufbahn wieder in ein Angestelltenverhältnis zurückkehren oder hin und her wechseln, auch wenn Statistiken hierzu fehlen.

Zwar ist es richtig und wichtig, sich zeitig über die Situation Gedanken zu machen, dass man den eigenen Betrieb, zum Beispiel aufgrund von Krankheit, nicht mehr weiterführen kann und auch entsprechende Vorkehrungen zu treffen: etwa zu regeln, wer die Geschäfte dann weiterführt und zu welchen Bedingungen. Dennoch scheint es diskussionswürdig zu kritisieren, dass sich Freiberufler in einer frühen oder mittleren Phase ihres Unternehmertums noch keine Gedanken darüber gemacht haben, ob und an wen sie ihre Firma im Alter veräußern. Hier hätte die Studie stärker differenzieren müssen, wie sich die Antworten nach Altersgruppen unterscheiden.

Mit Blick auf die Branche: Vertriebsexperte Matthias Beenken rät Versicherungsmaklern, spätestens zehn Jahre vor dem geplanten Ruhestand konkrete Schritte zu ergreifen, um die Übergabe des Unternehmens zu gewährleisten. Der Wissenschaftler und Journalist hat eine Studie zur Nachfolgeregelung in Maklerbetrieben geleitet (der Versicherungsbote berichtete).

DIW-Studie: 700.000 ohne ausreichenden Schutz

Ein weiterer Punkt, der die Aussagekraft der Studie einschränkt: Es handelt sich bei Selbstständigen und Freiberuflern um teils sehr heterogene Gruppen mit deutlichen Unterschieden bei Einkommen und Vermögen. Auch sogenannte Soloselbstständige fallen darunter: Freiberufler ohne Angestellte, die oft kaum eigenes Vermögen besitzen und oft auch keine Altersvorsorge. Viele Solo-Selbstständige sind bereits mit den Beiträgen zur Krankenversicherung überfordert (der Versicherungsbote berichtete).

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Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) von 2016 haben rund 700.000 Selbstständige keine oder nur eine unzureichende Altersvorsorge (der Versicherungsbote berichtete). Anrecht auf Grundsicherung haben die Betroffenen dennoch, auch wenn sie nie in die Rentenkasse eingezahlt haben. Deshalb bereitet die Bundesregierung aktuell ein Gesetz vor, das auch Unternehmer zur Vorsorge verpflichten soll: ein erster Gesetzentwurf wird frühestens nach der Europawahl erwartet, voraussichtlich gegen Ende des Jahres.

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