Der Beamtenbund hat sich bisher ablehnend zu dem Angebot geäußert und rät auch jetzt zur Vorsicht. Der Grund: Wer einmal in der Krankenkasse ist, soll nicht mehr ins Beihilfesystem zurückkehren können. So wollen die Länder verhindern, dass Beamte hin- und herwechseln und das System auch „missbrauchen“: Sie sich immer da versichern, wo es günstiger für sie ist.

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Krankenkassen-Pauschale verfassungswidrig?

Dieses verweigerte Rückkehrrecht ist ein Grund, weshalb sich das Bundesland Bayern strikt gegen den Krankenkassen-Zuschuss für Beamte stellt: es sei schlicht verfassungswidrig. In einer Stellungnahme des bayrischen Finanzministeriums heißt es: „Der Ausschluss einer Rückkehr in die Beihilfe widerspricht dem in Artikel 33 Grundgesetz verankerten Fürsorgeprinzip und kann sich als Falle für die Betroffenen erweisen, weil es keine Reaktionen des Einzelnen auf familiäre und berufliche Veränderungen zulässt“ (der Versicherungsbote berichtete).

Grundsätzlich zeigt sich ein Riss durch die Bundesländer. Während Länder mit SPD-Beteiligung in der Regierung (Thüringen, Brandenburg, Bremen und Berlin) eine Krankenkassen-Pauschale begrüßen und gar planen, haben sich bisher vor allem unionsgeführte Bundesländer dagegen ausgesprochen. Sie befürchten auch, Beamte sollen sich langfristig gänzlich gesetzlich versichern müssen: und damit viele Privilegien einbüßen. So hat Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) gegenüber der "Augsburger Allgemeinen" die Pauschale als "ersten Schritt zu einer Einheitsversicherung" bezeichnet.

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