„Die ich rief, die Geister,/Werd ich nun nicht los.“ Dieses berühmte Zitat aus Goethes „Zauberlehring“ könnte bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in diesen Tagen zu einem Aha-Effekt geführt haben. Am 17. Januar gab er der BILD-Zeitung ein Interview, in dem er forderte, die künftige Finanzierung der Pflege auch langfristig in den Blick zu nehmen. Dies sei auch notwendig, da bald immer mehr Babyboomer Pflege brauchen würden. Und schon hat er eine Debatte, die einen Riss auch durch die Union zeigt.

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Es stimme, dass die Pflege "noch viel teurer" werde, sagte Spahn der BILD. Die Beitragssteigerungen zur Pflegekasse nach 2022 würden kaum ausreichen. "Wir brauchen jetzt schon eine Grundsatzdebatte darüber, was danach passiert", sagte der Minister. Wenn die Beiträge nicht immer weiter steigen sollen, dann müsse man auch über andere Finanzierungsmodelle diskutieren. "Wir müssen noch mal ganz neu austarieren, was die Familien selbst leisten können und wo sie Unterstützung brauchen“, so Spahn.

Spahn selbst blieb in dem Interview seltsam unkonkret, genaue Vorschläge für eine Reform machte er nicht. Im Gegenteil: Seine Aussagen lassen offen, ob er nicht sogar verstärkt Pflegeaufgaben den Familien aufbürden will, um Geld zu sparen. Doch diese Vorschläge liefert nun eine Politikerin von der Schwesterpartei CSU nach. Emmi Zeulner, eine junge Politikerin aus Oberfranken, die seit 2013 Mitglied des Bundestages ist. Und eine vom Fach: Bevor Zeulner Volkswirtschaftslehre studierte, machte sie eine Ausbildung zur Krankenschwester, ist also mit den Gegebenheiten in Kliniken und Heimen vertraut.

Eigenanteile aus Steuermitteln bezuschussen

Emmi Zeulners Vorschlag ist einfach: Damit Pflegekosten finanzierbar bleiben, sollen die Eigenkosten der Betroffenen bei einer Höchstgrenze gekappt werden. Dabei hat sie vor allem die stationäre Pflege im Blick.

Pflegebedürftigkeit dürfe nicht zum Armutsrisiko werden und Betroffene nicht noch stärker von Sozialleistungen abhängig, sagte Zeulner der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Deshalb müssten die Eigenanteile für Pflegekosten im Heim gedeckelt werden und Zuschuss der Pflegekassen für Heimbewohner erhöht. Wie das zu finanzieren ist, sagte sie nicht.

Die Antwort lieferte ihr Kollege Erwin Rüddel von der CDU nach, der den Vorschlag unterstützte. Wegen steigender Kosten für Patienten oder Angehörige sei es "unerlässlich, dass wir die Eigenanteile in der stationären Pflege auf einen zumutbaren Betrag begrenzen“, sagte der Diplom-Volkswirt der FAZ. Und forderte, die erforderlichen Mehrkosten aus Steuermitteln zu finanzieren. Rüddel ist Vorsitzender im Gesundheitsausschuss des Bundestages, als Gesundheitspolitiker also durchaus einflussreich.

Der Vorschlag des Steuerzuschusses hätte etwas für sich: Alle würden sich an den steigenden Kosten der Pflege beteiligen, wenn sichergestellt wäre, das privat und gesetzlich Versicherte gleichermaßen profitieren. Die Pflege würde stärker als bisher als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen. Der Nachteil: Auch jene würden zur Kasse gebeten, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen und ohnehin eine hohe Belastung haben, nicht nur psychisch und seelisch, sondern auch finanziell. Denn diese Menschen zahlen ja auch Steuern.

Jens Spahn zeigte sich folglich reserviert. Der Vorschlag Zeulners habe „Vor- und Nachteile. Genau darüber müsste man grundsätzlich diskutieren", sagte der Minister. Spahn verglich die Situation in der Pflege in dem "BILD"-Interview mit jener in der gesetzlichen Rente. Folglich wäre es nicht überraschend, wenn es auch für die Pflege bald eine Kommission geben wird, die Reformvorschläge ausarbeiten soll. Für die Rente hat die Bundesregierung eine solche Kommission bereits ins Leben gerufen, erste Ergebnisse sollen im März 2020 vorliegen.

Karl Lauterbach fordert Bürgerversicherung für Pflege

Auch SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach meldete sich in der Debatte zu Wort, mit einer altbekannten Forderung: Beamte und Privatversicherte sollen sich gesetzlich versichern und in eine "Bürgerversicherung Pflege" gezwungen werden. Diese Gruppen würden vom Pflegesystem profitierten, aber zum Teil deutlich niedrigere Beiträge bezahlen, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende. Dies sei auch nötig, "weil sich immer mehr Beamte und Selbstständige mit kleinen Einkommen die steigenden Beiträge für die private Pflegeversicherung im Alter nicht mehr leisten können".

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Die Linke-Politikerin Pia Zimmermann forderte ebenfalls, die private Pflegeversicherung abzuschaffen. Zudem müsse die Beitragsbemessungsgrenze steigen, sodass Menschen, die viel verdienen, mehr einzahlen. Ob das so einfach möglich ist, ist umstritten. So hatte bereits vor zwei Jahren der CDU-Politiker und Staatsrechtler Rupert Scholz zu bedenken gegeben, dass eine Bürgerversicherung unter den jetzigen Gegebenheiten verfassungswidrig sei. Sie bedeute einen "massiven Eingriff in die sozialrechtlich relevante Vertragsfreiheit bisher privat versicherter Personenkreise“. Ihnen werde schlagartig die „freiheitliche und eigenverantwortliche Entscheidung über ihre Gesundheitsvorsorge genommen“, so Scholz.

Massiv steigende Eigenanteile für Pflegeheime

Dass die steigenden Eigenanteile tatsächlich für viele Menschen ein Problem werden, zeigten Zahlen der privaten Pflegeversicherer von Ende Juli 2018. Innerhalb eines halben Jahres kletterte der bundesdurchnittliche Betrag, den Pflegebedürftige beziehungsweise ihre Angehörigen bei Unterbringung in einem Pflegeheim selbst tragen müssen, um knapp 80 Euro auf 1.830,84 Euro im Monat. Im Mai 2017 hatte der Wert sogar noch bei 1.696 Euro gelegen - immerhin 134,84 Euro weniger. Hier gilt es zu beachten, dass die Pflegeheimkosten regional stark variieren, abhängig unter anderem von der Bezahlung der Pfleger (der Versicherungsbote berichtete).

Vielen Menschen droht deshalb Armut, wenn sie auf Pflege angewiesen sind, so zeigen auch Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Zum Jahresende 2016 bezogen 440.000 Menschen Sozialhilfe, weil ihre Einkünfte zusammen mit den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichten, alle Pflegeleistungen zu bezahlen. Das Sozialamt zwingt hierbei zunächst Angehörige in gerader Linie, für den Unterhalt der Pflegebedürftigen aufzukommen: in der Regel der Ehepartner (auch Geschiedene) und die leiblichen Kinder.

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Seit Inkrafttreten des 2. Pflegestärkungsgesetzes werden in den Pflegeheimen von den Patienten einheitliche Eigenanteile erhoben, unabhängig vom Pflegegrad. Die Kosten für den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) setzt sich hierbei zusammen aus den pflegebedingten Kosten der Pflegerade 2 bis 5, den Kosten für die Unterkunft und Verpflegung sowie für notwendige Investitionen.

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