Zum 1. Januar 2017 trat die zweite Stufe des 2. Pflegestärkungsgesetzes in Kraft. Seither gibt es statt drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Diese sollten dabei helfen, die Ansprüche eines auf fremde Hilfe angewiesenen Patienten besser erfassen zu können. Im Rahmen der Pflegereform wurden auch die Abhängigkeiten des Eigenanteils Unterbringung in einem Pflegeheim neu geregelt. Während die Kosten vor der Pflegereform abhängig von den Pflegestufen waren, setzen sich diese nun aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die pflegebedingten Kosten der Pflegerade 2 bis 5, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten zusammen.

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Die Pflegeheime finanzieren die rein pflegebedingten Aufwendungen mit den Zuschüssen der Pflegeversicherung und dem EEE. Diese Aufwendungen setzen sich zu 80 Prozent aus Personal- und zu 20 Prozent aus Sachkosten zusammen. Welche Einnahmen eine Pflegeeinrichtung insgesamt aus den Zuschüssen der Versicherung erzielt, ist somit von der Zusammensetzung der Pflegegrade in der jeweiligen Einrichtung abhängig.

Lücken der Pflegepflichtversicherung werden größer

Auch bei den Kosten für das Personal gibt es teilweise große Differenzen. Schließlich gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Rahmenverträge zur personellen Ausstattung. So sei beispielsweise in Berlin eine Vollkraft für durchschnittlich 3,9 Pflegebedürftige in Pflegegrad 2 zuständig, in Schleswig-Holstein aber für 5,4. Allein dies führe schon zu unterschiedlich hohen Personalkosten. Hinzu kämen die regionalen Lohnunterschiede. Dies führe zum Beispiel dazu, das der durchschnittliche in Eigenanteil in Nordrhein-Westfalen bei 2.325,55 Euro und in Sachsen-Anhalt bei nur 1.201 Euro liegt.

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Doch allein in diesen beiden Bundesländern ist der Eigenanteil im letzten Halbjahr kräftig gestiegen. Dieser kletterte in NRW um 62,49 Euro und in Sachsen-Anhalt um 68,66 Euro. Inzwischen ist der bundesdurchnittliche Betrag, den Pflegebedürftige beziehungsweise ihre Angehörigen bei Unterbringung in einem Pflegeheim selbst tragen müssen, auf 1.830,84 Euro monatlich angestiegen. Im Vergleich zum Jahresbeginn sind das durchschnittlich 79,65 Euro mehr. Im Mai 2017 hatte der Wert sogar noch bei 1.696 Euro gelegen - immerhin 134,84 Euro. Das geht aus der PKV-Pflegedatenbank hervor. Darin seien die Daten von rund 11.400 vollstationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland erfasst, was einer nahezu vollständigen Abdeckung entspricht.

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