Eher blechern als gülden: So sind die aktuellen Marktaussichten für die private Krankenvollversicherung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr musste die Branche einen Bestandsabrieb von -0,2 Prozent verkraften, sie verlor netto Mitglieder. Wobei die Beamten für die Privatversicherer immer wichtiger werden: bei den Beihilfe-Tarifen konnte die Branche um 0,9 Prozent wachsen, während hingegen das Geschäft ohne Beihilfe um 1,3 Prozent einbrach. Ende 2017 zählten die Privatversicherer noch 8,753 Millionen Mitglieder (vorläufige Zahlen).

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Doch eine Umkehr des Trends ist nach Einschätzung des Analysehauses Assekurata nicht in Sicht. Auch 2018/2019 sei mit sinkenden Mitgliederzahlen zu rechnen, so das Ergebnis der aktuellen Marktstudie (hier bestellbar). Am Mitgliederschwund „dürfte sich auch im kommenden Jahr nichts ändern, da der Gesetzgeber mit dem Versichertenentlastungsgesetz die Wettbewerbsposition der Vollversicherung weiter geschwächt hat“, erklärt Gerhard Reichl, Fachkoordinator Krankenversicherung bei Assekurata und Autor der Untersuchung.

Der Gesetzgeber plant, den Mindestbeitrag für Freiberufler in der gesetzlichen Krankenversicherung zu halbieren - auf 171 Euro. Damit wird die GKV für diese Zielgruppe günstiger und ein Verbleib im gesetzlichen System attraktiver. Das Neugeschäft der Privatversicherer sei traditionell stark auf diese Zielgruppe ausgerichtet, erläutert Reichl.

Beamte wollen PKV-Privilegien nicht verlieren

Kaum fürchten müssen die Krankenversicherer hingegen, dass Beihilfe-Empfänger reihenweise die Flucht ergreifen, sollten sie zwischen PKV und GKV wählen können. Dies ist nach dem sogenannten Hamburger Modell geplant. Bisher lohnte sich ein Wechsel für Beamte auch finanziell nicht, einer Krankenkasse beizutreten. Sie müssen sowohl den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zahlen, Anrecht auf Beihilfen gibt es nur für Privatversicherte. Hamburg will ab August 2018 die Hälfte der Beiträge übernehmen, wenn sich Beamte gesetzlich versichern - und somit Beamte zu den Krankenkassen lotsen. Die anderen Bundesländer lehnen eine solche Wahloption größtenteils ab.

Doch von den Privilegien der PKV, etwa schnellere Arzttermine, wollen sich nur die wenigsten Beamten trennen. „Wie wir im Rahmen unserer turnusmäßigen Kundenbefragungen ermitteln konnten, würden im Schnitt nur 12 Prozent der Beihilfeempfänger bei einer entsprechenden Wahlmöglichkeit einen Wechsel in die GKV anstreben. Drei Viertel hingegen lehnen einen solchen Schritt ab“, berichtet Gerhard Reichl. Das Alter habe dabei keine Auswirkung auf die Wechselneigung.

Beamte lehnen mehrheitlich einen Wechsel in die GKV ab - auch wenn der Dienstherr die Hälfte der Beiträge übernimmt. Grundgesamtheit: n=1.268 Quelle: Assekurata

Dass ältere Beihilfe-Empfänger nicht wechseln, hängt auch damit zusammen, dass ihnen der Staat im Alter umso mehr unter die Arme greift. „Neben der Tatsache, dass ein Wechsel rein von Gesetzes wegen nur für unter 55-Jährige möglich ist, dürfte dies ganz wesentlich damit zusammenhängen, dass sich die Beitragslast der Beihilfeempfänger im Alter stark reduziert“, meint Gerhard Reichl. „Mit der Pensionierung steigt die Beihilfe üblicherweise von 50 Prozent auf 70 Prozent, wodurch der Versicherungsschutz auf 30 Prozent verringert werden kann.“

Prämienanpassungen ähnlich hoch wie in den Vorjahren

Da es sich um eine Restkostenversicherung handele, würden die Anpassungssätze im Beihilfebestand naturgemäß deutlich unter denen im Normalgeschäft liegen, erklärt Assekurata. Die 2018er Anpassung sei relativ geräuschlos vonstatten gegangen, anders als im Vorjahr. Dabei entsprach die durchschnittliche Prämienanpassung mit 4,3 Prozent (Nicht-Beihilfe) beziehungsweise 2,3 Prozent (Beihilfe) ziemlich genau dem langjährigen Assekurata-Durchschnitt.

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Was Assekurata bezüglich der Zinsentwicklung in der PKV und den Konsequenzen für die Versicherer aus dem Treuhänderstreit prognostiziert, lesen Sie morgen in einem zweiten Teil beim Versicherungsboten.

mit Pressematerial Assekurata

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