"Minimalversion einer korrekten Erstinformation" der Kanzlei „Wirth-Rechtsanwälte“
Als "Minimalversion einer korrekten Erstinformation" empfehlen die Rechtsexperten der Kanzlei „Wirth-Rechtsanwälte“ folgendes Muster:
- VersVermV: Was Versicherungsvermittler beachten müssen
- Neue Vorgaben zum Beschwerdemanagement (§ 17 VersVermV)
- Vermeidung von Interessenkonflikten: VersVermV legt EU-Verordnung zugrunde
- "Minimalversion einer korrekten Erstinformation" der Kanzlei „Wirth-Rechtsanwälte“
Anzeige
Name und Anschrift
Max Mustermann
Inhaber der XY-Beratung
betriebliche Anschrift
Tätigkeitsart
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO), gemeldet bei der IHK-XY Stadt
Beratung
Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.
Art und Quelle der Vergütung
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
- konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
- in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
- Kombination aus beidem.
Dies ist letztlich abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
Gemeinsame Registerstelle
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Str. 29
10178 Berlin
Telefon: 030 20308-0
Registerabruf: www.vermittlerregister.info unter der Registernummer XYXYXY
Schlichtungsstelle
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung Glockengießerwall 2
Anzeige
20095 Hamburg
- VersVermV: Was Versicherungsvermittler beachten müssen
- Neue Vorgaben zum Beschwerdemanagement (§ 17 VersVermV)
- Vermeidung von Interessenkonflikten: VersVermV legt EU-Verordnung zugrunde
- "Minimalversion einer korrekten Erstinformation" der Kanzlei „Wirth-Rechtsanwälte“
Anzeige