FinVermV: Der Zeitplan steht ... und drängt zur Eile!
Man kann ja mal nachfragen! Das müssen sich die Macher des Portals fondsprofessionell.de gedacht haben, als sie beim Bundeswirtschaftsministerium anfragten, wie denn der Zeitplan für den Beschluss der neuen Finanzanlagen-Vermittlungsverordnung (FinVermV) aussieht. Und siehe da: Tatsächlich kann das Portal am Montag Fristen vermelden – und bringt so mehr Licht in ein Vorhaben, das lange Zeit mehr Fragen als Antworten provozierte. Sauer aufstoßen aber muss, dass es plötzlich ganz schnell gehen soll. Denn Übergangsfristen für die "34f-Vermittler" sind bei der Umsetzung der neuen Verordnung nicht geplant.

Was lange wärt, schien fast vergessen
Seit am 27. Oktober 2017 auf einer Konferenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erste Ideen vorgestellt wurden, wie denn Vorgaben der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) für jene Finanzanlagenvermittler umzusetzen sind, die gemäß § 34 f Gewerbeordnung ihrem Gewerbe nachgehen, geisterte die neue FinVermV wie ein Gespenst durch die Debatten. Konkreteres aber drang nicht nach außen, die Exekutive ließ sich mit ihrem Vorhaben Zeit.
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Zwar stand ein Provisionsverbot im Raum, welches das Geschäftsmodell vieler ungebundenen Finanzanlagenvermittler komplett bedroht hätte (der Versicherungsbote berichtete). Auch weckte das strenge und erheblich überarbeitete Regelwerk, das ab 3. Januar 2018 bereits für Banken galt, weitere Befürchtungen, sah die Überarbeitung von MiFID II doch erweiterte Pflichten mit Blick auf Beratung und Dokumentation vor. Dann aber passierte lange Zeit gar nichts, so dass viele "34f-Vermittler" schon durchatmeten. Es schien, als wäre für jene "34f-Vermittler", die gemäß KWG-Bereichsausnahme (nach § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8) ihrem Gewerbe nachgehen, die Umsetzung der europäischen Richtlinie in deutsches Recht vergessen worden.
Am Mittwoch, den 7. November 2018, war es aber soweit: Ein Entwurf der neuen FinVermV lag vor und wurde, mit Bitte um Stellungnahme bis zum 22. November, an Branchenvertreter und Verbände geschickt. Wenngleich es aus Sicht der Verbände doch einiges zu kritisieren gab – der Bundesverband für Finanzdienstleistungen (AfW) kritisierte in einer langen Stellungnahme unter anderem umfangreiche Aufzeichnungspflichten und insbesondere die Pflicht, Telefongespräche und elektronische Kommunikation bei Beratung und Auftragserteilung mitzuschneiden – blieb die schlimmste Befürchtung doch aus. Das gefürchtete Provisionsverbot nämlich war aus den Entwürfen verschwunden (der Versicherungsbote berichtete). Was aber folgt nach dem Entwurf? Wird man auf die endgültige Umsetzung der novellierten Verordnung wieder lange warten müssen? Auf diese Fragen gibt das Bundeswirtschaftsministerium nun überraschend konkrete Antwort.
Geplant: Beschluss der Verordnung im März 2019
So soll die novellierte Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) "nach derzeitiger Planung" am Freitag, dem 15. März 2019, im Bundesrat beschlossen werden, wie fondsprofessionell.de ausführt. Zuvor gilt es für das Ministerium, die vielen Stellungnahmen auszuwerten, die bisher zu der neuen Verordnung eingegangen sind. Eine Beteiligung des Bundestages sei nicht erforderlich, so dass der Bundesrat als einzige Hürde genommen werden muss. Kurz nach Passieren des Bundesrates ist mit einer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zu rechnen – und womöglich mit einem sofortigen Inkrafttreten.
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